Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2015/1

Artikel 4

Ratingtypen

Die registrierten Ratingagenturen ordnen die zu meldenden Ratings einem Ratingtyp nach Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2 der Kommission (5) zu.


(5)  Delegierte Verordnung (EU) 2015/2 der Kommission vom 30. September 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der technischen Regulierungsstandards für die regelmäßige Meldung der von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (siehe Seite 24 dieses Amtsblatts).