ANHANG III
Tabelle 1
Daten zu den Gebühren für Ratingdienstleistungen im Rahmen des Modells „Benutzer zahlt Rating oder Anleger zahlt Rating“, die der ESMA zu übermitteln sind
Diese Daten sind pro Kunde bereitzustellen:
i) |
für die 100 umsatzmäßig wichtigsten Kunden dieser Art von Ratingdienstleistung, |
ii) |
für alle anderen Kunden, die Benutzer sind oder als Anleger für Ratings zahlen und auch durch die CRA-Gruppe bewertet werden. |
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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1 |
CRA-Kennung |
Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. |
Obligatorisch |
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2 |
Kennung des Kunden |
Kennung, die systemintern zur Identifizierung eines Kunden verwendet wird, der zahlt, eine Rechnung erhält oder mit der Ratingagentur die Vergütung für den Erhalt von Ratingdienstleistungen aushandelt. |
Obligatorisch |
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3 |
Gebühren pro Kunde |
Summe der dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren. |
Obligatorisch |
Betrag in EUR |
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4 |
Angabe der Preispolitik |
Angabe der Preispolitik, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung der Preispolitik muss mit der Kennung übereinstimmen, die in Anhang I Tabelle 1 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
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5 |
Angabe des Gebührenverzeichnisses |
Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenverzeichnisses muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenverzeichnisteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 3 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ |
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6 |
Angabe des Gebührenprogramms |
Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenprograms muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenprogrammteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 4 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“ |
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7 |
Emittent oder bewertetes Unternehmen |
Angabe, ob der Kunde gleichzeitig ein Emittent, ein bewertetes Unternehmen oder ein sonstiger Kunde gemäß Anhang II Tabelle 2 ist |
Obligatorisch |
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8 |
Wichtiger Kunde? |
Angabe, ob der Kunde für die Ratingagentur im vorherigen Kalenderjahr (umsatzmäßig) zu den 100 wichtigsten Kunden für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen gehörte. |
Obligatorisch |
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9 |
Gebühren für Nebendienstleistungen |
Summe der Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat |
Obligatorisch |
Betrag in EUR |