Aktualisiert 05/02/2025
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ANHANG III - Delegierte Verordnung 2015/1

ANHANG III

Tabelle 1

Daten zu den Gebühren für Ratingdienstleistungen im Rahmen des Modells „Benutzer zahlt Rating oder Anleger zahlt Rating“, die der ESMA zu übermitteln sind

Diese Daten sind pro Kunde bereitzustellen:

i)

für die 100 umsatzmäßig wichtigsten Kunden dieser Art von Ratingdienstleistung,

ii)

für alle anderen Kunden, die Benutzer sind oder als Anleger für Ratings zahlen und auch durch die CRA-Gruppe bewertet werden.

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

CRA-Kennung

Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben.

Obligatorisch

 

2

Kennung des Kunden

Kennung, die systemintern zur Identifizierung eines Kunden verwendet wird, der zahlt, eine Rechnung erhält oder mit der Ratingagentur die Vergütung für den Erhalt von Ratingdienstleistungen aushandelt.

Obligatorisch

 

3

Gebühren pro Kunde

Summe der dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren.

Obligatorisch

Betrag in EUR

4

Angabe der Preispolitik

Angabe der Preispolitik, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung der Preispolitik muss mit der Kennung übereinstimmen, die in Anhang I Tabelle 1 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“

5

Angabe des Gebührenverzeichnisses

Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenverzeichnisses muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenverzeichnisteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 3 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“

6

Angabe des Gebührenprogramms

Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenprograms muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenprogrammteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 4 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“

7

Emittent oder bewertetes Unternehmen

Angabe, ob der Kunde gleichzeitig ein Emittent, ein bewertetes Unternehmen oder ein sonstiger Kunde gemäß Anhang II Tabelle 2 ist

Obligatorisch

„Y“ für Ja

„N“ für Nein

8

Wichtiger Kunde?

Angabe, ob der Kunde für die Ratingagentur im vorherigen Kalenderjahr (umsatzmäßig) zu den 100 wichtigsten Kunden für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen gehörte.

Obligatorisch

„Y“ für Ja

„N“ für Nein

9

Gebühren für Nebendienstleistungen

Summe der Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat

Obligatorisch

Betrag in EUR