Aktualisiert 05/02/2025
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ANHANG II - Delegierte Verordnung 2015/1

ANHANG II

Tabelle 1

Daten, die der ESMA für jedes Rating im Rahmen des Modells „Emittent zahlt Rating“ zu übermitteln sind

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

CRA-Kennung

Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben.

Obligatorisch

 

2

Berichtsjahr

Kalenderjahr, auf das sich die Meldung bezieht

Obligatorisch

Format: JJJJ

3

Kennung des Ratings

Beizubehaltende eindeutige Kennung des Ratings. Sie entspricht der Kennung, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2 gemeldet wurde.

Obligatorisch

4

Anfangsdatum des Ratingvertrags

Datum des ursprünglichen Vertrags über die Ratingdienstleistung. Entspricht normalerweise dem Datum, an dem die Gebühren für die Ratingdienstleistung festgesetzt wurden.

Obligatorisch

Erweitertes Datums-und Zeitformat nach ISO 8601 JJJJ-MM-TT

5

Verwendetes Gebührenverzeichnis

Eindeutige Kennung des Gebührenverzeichnisses, nach dem die Gebühren festgesetzt wurden. Diese Kennung des Gebührenverzeichnisses muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. Wenn bei der Festsetzung des Preises kein Gebührenverzeichnis verwendet wurde, muss die Kennung der Preispolitik verwendet werden. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden.

Wenn weder eine Preispolitik noch ein Gebührenverzeichnis angewandt wurde, sollte „N“ angegeben werden.

Obligatorisch

Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ oder Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“

„N“ für nicht zutreffend

6

Für die Preisfindung zuständige Person(en)

Interne Kennung, die von der Ratingagentur der bzw. den Personen zugewiesen wurde, die für die Festsetzung der Ratinggebühren zuständig ist/sind, d. h. die Person, die entweder das geltende Gebührenverzeichnis und/oder -programm anwendet oder aber Ausnahmen oder Nachlässe gegenüber dem Gebührenverzeichnis und/oder -programm genehmigt

Obligatorisch

Interne Kennung der zuständigen Person

7

Kennung des Kunden

Eindeutige Kennung, die die Ratingagentur ihren Kunden zuweist. Normalerweise sollte dies die Kennung des Emittenten des Instruments oder des bewerteten Unternehmens sein, in keinem Fall aber die einer Zweckgesellschaft (SPV). Bei strukturierten Finanzinstrumenten sollte die eindeutige Kennung den Originator oder eine sonstige Stelle bezeichnen, der bzw. die für die wirtschaftlichen Aspekte verantwortlich ist und die Gebühren mit der Ratingagentur direkt oder indirekt über eine SPV oder ein SIV aushandelt. Die Kennung entspricht der Kennung eines Kunden, die in Anhang II Tabelle 2 angegeben wurde.

Obligatorisch

 

8

Angabe, ob bei einem Rating eine Gebührenbefreiung oder ein Nachlass angewandt wurde

Bestimmte Ratings werden möglicherweise nicht einzeln vergütet, sondern es wird ein Nachlass gewährt, da der Kunde möglicherweise für mehrere Ratings oder für einen jährlichen (bzw. für einen anderen Zeitraum) Nennemissionsbetrag eine Pauschalgebühr gezahlt hat oder Anspruch auf ein Rating-„Paket“ („Gruppengebühr“) hat. Dieses Feld gibt an, ob das jeweilige Rating durch eine solche Regelung mit dem Kunden abgedeckt wird.

Obligatorisch

„C“ — abgedeckt durch eine Gruppengebührenregelung

„N“ — nicht abgedeckt durch eine Gruppengebührenregelung

9

Gesamtbetrag der in Rechnung gestellten Gebühren

Gibt den Gesamtbetrag der für das Rating während des vorherigen Kalenderjahrs (Berichtsjahrs) in Rechnung gestellten Gebühren an. Wenn für das betreffende Rating keine Gebühr gezahlt wurde, sollte der Betrag bei allen unter die Gruppengebühr fallenden Ratings bis auf ein Rating gleich „0“ sein.

Obligatorisch

Betrag in EUR

10

Betrag der in Anzahlung erhaltenen Gebühren

Gibt den Gesamtbetrag der Gebühren an, die während des vorherigen Kalenderjahrs (Berichtsjahrs) für noch zu erbringende Leistungen in Rechnung gestellt wurden.

Obligatorisch

Betrag in EUR

11

Gezahlte Beaufsichtigungsgebühren

Gibt die jährlichen Beaufsichtigungs-/Monitoringgebühren an, die im vorherigen Kalenderjahr gezahlt wurden.

Obligatorisch

Betrag in EUR

12

Sonstige in Rechnung gestellte Gebühren für die Ratingdienstleistung

Gibt die Summe der sonstigen Gebühren oder Vergütungen an, die im vorherigen Kalenderjahr in Rechnung gestellt wurden.

Falls zutreffend

Betrag in EUR

13

Beschreibung der sonstigen Gebühren

Angabe, ob die in Rechnung gestellten Gebühren Vergütungen oder Gebühren für eine vom Kunden gewünschte rasche Abwicklung der Ratingdienstleistung enthielten

Obligatorisch

Anwendbar, wenn im Feld „Sonstige in Rechnung gestellte Gebühren für die Ratingdienstleistung“ (Feld 12) ein Betrag angegeben wurde

„Y“ — wenn die Gebühr für eine rasche Abwicklung angewandt wurde

„N“ — wenn keine Gebühr für eine rasche Abwicklung angewandt wurde

14

Verknüpfung der Verhandlung mit anderen Ratings

Gibt an, ob die Verhandlungen über die Ratinggebühren mit anderen Ratings des Kunden verknüpft waren und dies zu Änderungen bei den berechneten und vom Kunden bezahlten Gebühren führte. Dies könnte Ratingdienstleistungen einschließen, die in Bezug auf Vehikel zur Vereinfachung der Emission bereitgestellt wurden, wie beispielsweise ein MTN-Programm.

Obligatorisch

„Y“ für Ja

„N“ für Nein

15

Kennung des bzw. der verknüpften Ratings

Eindeutige Kennung des bzw. der Ratings, die mit dem gemeldeten Rating verknüpft sind (z. B. im Fall von strukturierten Finanzinstrumenten eine Master-Trust-Struktur und die zugehörige Serie)

Obligatorisch

Anwendbar, wenn in Feld 14 die Antwort „Y“ angegeben wurde

Liste der Kennungen

16

Gebührenprogramm

Angabe, ob der Kunde aufgrund der Häufigkeit der Leistungen oder aufgrund eines sonstigen Gebührenprogramms von niedrigeren Einzelgebühren profitiert

Obligatorisch

„Y“ für Ja

„N“ für Nein

17

Angabe des Gebührenprogramms

Angabe des Gebührenprogramms, nach dem der Ratingpreis festgesetzt wird. Das hier angegebene Gebührenprogramm muss mit der Kennung des betreffenden Gebührenprogramms übereinstimmen, die in Anhang I Tabelle 3 festgelegt wurde.

Obligatorisch Anwendbar, wenn in Feld 16 die Antwort „Y“ angegeben wurde.

Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“


Tabelle 2

Daten zu den Gebühren für Rating- und Nebendienstleistungen pro Kunde, die der ESMA zu übermitteln sind

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

CRA-Kennung

Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben.

Obligatorisch

 

2

Kennung des Kunden

Eindeutige Kennung, die von der Ratingagentur zur Bestimmung des Kunden zugewiesen wurde. Kunden können Emittenten, bewertete Unternehmen und/oder Originatoren sein und Stellen einschließen, die für die wirtschaftlichen Aspekte verantwortlich sind und die Gebühren mit der Ratingagentur direkt oder indirekt über eine SPV oder ein SIV im Rahmen von Ratingvereinbarungen aushandeln. Es ist zu beachten, dass es sich bei einem Kunden keinesfalls um eine SPV oder ein SIV handeln darf. Der Kunde behält in allen Fällen dieselbe eindeutige Kennung.

Obligatorisch

 

3

Juristische Personen

Liste der juristischen Personen, die das Feld „Kennung des Kunden“ umfasst

Obligatorisch

Liste der Namen der juristischen Personen

4

Summe sämtlicher in Rechnung gestellter Gebühren

Summe der Gebühren, die dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Ratingdienstleistungen nach dem Modell „Emittent zahlt Rating“ in Rechnung gestellt wurden

Obligatorisch

Betrag in EUR

5

Ratings des Kunden

Gibt an, wie viele Ratings der Kunde bei der Ratingagentur zum 31. Dezember des vorherigen Kalenderjahrs hatte.

Obligatorisch

Anzahl der Ratings

6

Summe der Gebühren für Gebührenprogramme

Summe der Gebühren, die dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellt wurden und die nicht ein einzelnes Rating betreffen, sondern ein Mehrfachemissions-, Treue- oder sonstiges pauschales Gebührenprogramm sowie zusätzliche Emissionsgebühren, die ein oder mehrere Ratings abdecken können

Obligatorisch

Betrag in EUR

7

Angabe der Ratings

Angabe der Ratings, die im vorherigen Kalenderjahr im Rahmen von Gebührenprogrammen abgegeben wurden

Obligatorisch

Liste der Ratingkennungen

8

Gebühren für Nebendienstleistungen

Summe der Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat

Obligatorisch

Betrag in EUR

9

Wichtigste Nebendienstleistungen

Angabe der drei (umsatzmäßig) wichtigsten Dienstleistungen, die die CRA-Gruppe im vorherigen Kalenderjahr für den Kunden erbracht hat

Obligatorisch Anwendbar, wenn der im Feld 8 „Gebühren für Nebendienstleistungen“ angegebene Wert größer als „0“ ist

Liste der Nebendienstleistungen

10

Rangordnung der Nebendienstleistungen

Rangordnung der in Feld 9 „Wichtigste Nebendienstleistungen“ angegeben Nebendienstleistungen nach ihrem Wert

Obligatorisch Anwendbar, wenn der im Feld 8 „Gebühren für Nebendienstleistungen“ angegebene Wert größer als „0“ ist

Rangordnung der Nebendienstleistungen

11

Sonstige Dienstleistungen

Angabe, ob bei der Festlegung der Gebühren für die Ratingdienstleistungen, die für den Kunden erbracht wurden, Dienstleistungen berücksichtigt wurden, die von anderen Unternehmen der CRA-Gruppe im Sinne der Artikel 1 und 2 der Richtlinie 83/349/EWG oder von Unternehmen, die mit der Ratingagentur oder einem anderen Unternehmen der CRA-Gruppe durch eine Beziehung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 83/349/EWG verbunden sind, erbracht wurden

Obligatorisch

„Y“ für Ja

„N“ für Nein