ANHANG I
Tabelle 1
Meldung der Preispolitik je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
||||||||||||||
1 |
CRA-Kennung |
Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. |
Obligatorisch |
|
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2 |
CRA-Bereich |
Identifikation der Ratingagenturen, die die Preispolitik anwenden |
Obligatorisch |
ISO 17442 |
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3 |
Kennung der Preispolitik |
Beizubehaltende eindeutige Kennung der Preispolitik. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch die Preispolitik abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung der Preispolitik. |
Obligatorisch |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
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4 |
Gültigkeitsdatum der Preispolitik |
Datum, ab dem die Preispolitik gültig ist |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) |
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5 |
Enddatum der Preispolitik |
Enddatum der Gültigkeitsdauer der Preispolitik |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01 |
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6 |
Angabe des Modells |
Angabe, ob sich die Preispolitik auf das Modell „Emittent zahlt Rating“ oder das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating“ bezieht. Die ESMA erkennt an, dass Ratingagenturen Dienstleistungen unter mehr als einem Modell anbieten können und es daher möglich sein kann, dass eine Preispolitik bei beiden Arten von Modellen gelten kann. In einem solchen Fall können I und S ausgewählt werden. |
Obligatorisch |
|
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7 |
Anwendungsbereich der Preispolitik |
Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in der Preispolitik inbegriffen sind oder davon abgedeckt werden |
Obligatorisch |
Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
||||||||||||||
8 |
Wirtschaftszweig der Preispolitik |
Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb dieser Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „C“ in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik“ |
Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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9 |
Anlagenklasse der Preispolitik |
Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „T“ in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik“ |
Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
||||||||||||||
10 |
Sektor |
Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „S“ in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik“ |
Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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11 |
Vorherige Preispolitik |
Angabe der vorherigen Preispolitik, die durch die aktuelle Politik ersetzt wird |
Obligatorisch Anwendbar, wenn durch die aktuelle Preispolitik der Anwendungsbereich der vorherigen Preispolitik geändert wird |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
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12 |
Dateiname der Preispolitik |
Dateiname der Preispolitik. Ist im Zip-Format zu übermitteln. |
Obligatorisch |
|
Tabelle 2
Meldung der Gebührenverzeichnisse je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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1 |
CRA-Kennung |
Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. |
Obligatorisch |
|
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2 |
CRA-Bereich |
Identifikation der Ratingagenturen, die das Gebührenverzeichnis anwenden |
Obligatorisch |
ISO 17442 |
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3 |
Kennung des Gebührenverzeichnisses |
Beizubehaltende eindeutige Kennung des Gebührenverzeichnisses. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch das Gebührenverzeichnis abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung des Gebührenverzeichnisses. |
Obligatorisch |
Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ |
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4 |
Kennung der Preispolitik |
Identifikation der Preispolitik, die durch das Gebührenverzeichnis umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. |
Obligatorisch |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
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5 |
Gültigkeitsdatum des Gebührenverzeichnisses |
Datum, ab dem das Gebührenverzeichnis gültig ist |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) |
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6 |
Enddatum des Gebührenverzeichnisses |
Enddatum der Gültigkeitsdauer des Gebührenverzeichnisses |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01 |
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7 |
Angabe des Modells |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf das Modell „Emittent zahlt Rating“ oder „Anleger zahlt Rating“ bezieht |
Obligatorisch |
|
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8 |
Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen |
Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem Gebührenverzeichnis enthalten sind |
Obligatorisch |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
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9 |
Wirtschaftszweig des Gebührenverzeichnisses |
Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „C“ in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen“ |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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10 |
Anlagenklasse des Gebührenverzeichnisses |
Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „T“ in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen“ |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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11 |
Sektor des Gebührenverzeichnisses |
Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „S“ in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen“ |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
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12 |
Anlagen-Unterklasse des Gebührenverzeichnisses |
Bestimmt die Anlagen-Unterklasse für Ratings strukturierter Finanzinstrumente |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „T“ in Feld 8 und „Anlagenklasse“ = „ABS“ oder „RMBS“ oder „CDO“ oder „OTH“. |
Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
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13 |
Vorheriges Gebührenverzeichnis |
|
Anwendbar, wenn durch das aktuelle Gebührenverzeichnis der Anwendungsbereich des vorherigen Gebührenverzeichnisses geändert wird. |
Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ |
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14 |
Dateiname des Gebührenverzeichnisses |
Dateiname des Gebührenverzeichnisses. Ist im Zip-Format zu übermitteln. |
Obligatorisch |
|
Tabelle 3
Meldung der Gebührenprogramme je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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1 |
CRA-Kennung |
Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. |
Obligatorisch |
|
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2 |
CRA-Bereich |
Identifikation der Ratingagenturen, die das Gebührenprogramm anwenden |
Obligatorisch |
ISO 17442 |
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3 |
Kennung des Gebührenprogramms |
Beizubehaltende eindeutige Kennung des Gebührenprogramms. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch das Gebührenprogramm abgedeckten Rating- oder Programmtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung des Gebührenprogramms. |
Obligatorisch |
Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“ |
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4 |
Kennung der Preispolitik |
Identifikation der Preispolitik, die durch das Gebührenprogramm umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. |
Obligatorisch |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
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5 |
Gültigkeitsdatum des Gebührenprogramms |
Datum, ab dem das Gebührenprogramm gültig ist |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 |
Enddatum des Gebührenprogramms |
Enddatum der Gültigkeitsdauer des Gebührenprogramms |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
7 |
Angabe des Modells |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf das Modell „Emittent zahlt Rating“, oder das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating“ bezieht |
Obligatorisch |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
8 |
Anwendungs-bereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen |
Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem Gebührenprogramm enthalten sind |
Obligatorisch |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
9 |
Wirtschaftszweig des Gebühren-programms |
Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „C“ in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen“ |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
10 |
Anlagenklasse des Gebühren-programms |
Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige. |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „T“ in Feld 8 „Auf den Ratingtyp bezogener Anwendungsbereich des Gebührenprogramms“ |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
11 |
Sektor des Gebührenprogramms |
Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „S“ in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen“ |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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12 |
Anlagen-Unterklasse des Gebührenprogramms |
Bestimmt die Anlagen-Unterklasse für Ratings strukturierter Finanzinstrumente |
Obligatorisch Anwendbar im Falle von Angabe „T“ in Feld 8 und Anlagenklasse = „ABS“ oder „RMBS“ oder „CDO“ oder „OTH“ |
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
|
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13 |
Art des enthaltenen Programms |
Beschreibung der in dem Gebührenprogramm enthaltenen Programmart, z. B., ob es sich auf Benutzungshäufigkeitsprogramme, Treueprogramme, Mehrfachemissionsprogramme, Kauf eines Ratingpakets oder sonstige Arten von Programmen bezieht und/oder diese einschließt |
|
Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:
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14 |
Vorheriges Gebühren-programm |
Identifikation des vorherigen Gebührenprogramms, das durch das aktuelle Gebührenprogramm ersetzt wird |
Obligatorisch Anwendbar, wenn durch das aktuelle Gebührenprogramm der Anwendungsbereich des vorherigen Gebührenprogramms geändert wird |
Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“ |
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15 |
Gebührenverzeichnis(se) |
Eindeutige Kennung von Gebührenverzeichnissen, die anwendbar oder mit dem Gebührenprogramm verknüpft sind. Diese Kennungen der Gebührenverzeichnisse müssen den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ |
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16 |
Dateiname des Gebühren-programms |
Dateiname des Gebührenprogramms. Ist im Zip-Format zu übermitteln. |
Obligatorisch |
|
Tabelle 4
Meldung der geltenden Preisfindungsverfahren und späterer wesentlicher Aktualisierungen
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
1 |
CRA-Kennung |
Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. |
Obligatorisch |
|
2 |
CRA-Bereich |
Identifikation der Ratingagenturen, die das Preisfindungsverfahren anwenden |
Obligatorisch |
ISO 17442 |
3 |
Kennung des Verfahrens |
Beizubehaltende eindeutige Kennung des Preisfindungsverfahrens |
Obligatorisch |
|
4 |
Kennung der Preispolitik |
Identifikation der Preispolitik, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. |
Obligatorisch |
Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]“ |
5 |
Kennung des Gebührenverzeichnisses |
Identifikation des bzw. der Verzeichnisse, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese Kennung des Gebührenverzeichnisses muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]“ |
6 |
Kennung des Gebührenprogramms |
Identifikation des bzw. der Gebührenprogramme, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese Kennung des Gebührenprogramms muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 3 festgelegt wurden. |
Obligatorisch Falls zutreffend |
Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]“ |
7 |
Gültigkeitsdatum des Preisfindungsverfahrens |
Datum, ab dem das Preisfindungsverfahren gültig ist |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) |
8 |
Enddatum des Preisfindungsverfahrens |
Enddatum der Gültigkeitsdauer des Preisfindungsverfahrens |
Obligatorisch |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01 |
9 |
Dateiname des Preisfindungsverfahrens |
Dateiname des Preisfindungsverfahrens. Ist im Zip-Format zu übermitteln. |
Obligatorisch |
|