Artikel 25k
Zwangsgelder
Die ESMA verhängt per Beschluss Zwangsgelder, um
eine Tier 2-CCP im Einklang mit einem Beschluss gemäß Artikel 25q Absatz 1 Buchstabe a zur Beendigung eines Verstoßes zu verpflichten;
eine in Artikel 25f Absatz 1 genannte Person dazu zu verpflichten, eine Information, die per Beschluss nach Artikel 25f angefordert wurde, vollständig zu erteilen;
eine Tier 2-CCP
zur Einwilligung in eine Untersuchung und insbesondere zur Vorlage vollständiger Unterlagen, Daten, Verfahren und sonstigen angeforderten Materials sowie zur Vervollständigung und Korrektur sonstiger im Rahmen einer per Beschluss nach Artikel 25g angeordneten Untersuchung beizubringender Informationen zu verpflichten, oder
zur Duldung einer per Beschluss nach Artikel 25h angeordneten Prüfung vor Ort zu verpflichten.