Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
Änderungen (1)
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Artikel 25o - Änderungen des Anhangs IV

Artikel 25o

Änderungen des Anhangs IV

Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 in Bezug auf Maßnahmen zur Änderung des Anhangs IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.