Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft seit 07/05/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
06/05/2021
Delegierte Verordnung 2021/731 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2021/731

Delegierte Verordnung (EU) 2021/731 der Kommission vom 26. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Verfahrensvorschriften für von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Drittstaaten-CCPs oder verbundenen Dritten auferlegte Sanktionen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Recht auf Anhörung durch den UntersuchungsbeauftragtenArtikel 3 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen und AufsichtsmaßnahmenArtikel 4 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf ZwangsgelderArtikel 5 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbeschlüsse zur Verhängung von GeldbußenArtikel 6 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbeschlüsse zur Verhängung von ZwangsgeldernArtikel 7 - Akteneinsicht und Verwendung der UnterlagenArtikel 8 - Verjährungsfristen für die Verhängung von GeldbußenArtikel 9 - VollstreckungsverjährungArtikel 10 - Erhebung von Geldbußen und ZwangsgeldernArtikel 11 - Berechnung der Fristen, Daten und TermineArtikel 12 - Inkrafttreten