Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung enthält weitere Verfahrensvorschriften für Geldbußen und Zwangsgelder, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gegen Drittstaaten-CCPs oder verbundene Dritte verhängt werden, an die diese CCPs betriebliche Aufgaben oder Tätigkeiten ausgelagert haben, die den Untersuchungs- und Vollstreckungsverfahren der ESMA unterliegen, einschließlich Vorschriften über das Verteidigungsrecht und Fristen.