Aktualisiert 19/04/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 12 - Delegierte Verordnung 2021/731

Artikel 12

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Januar 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN