Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 22 - Regelungen für die Bewertung des Kreditrisikos

Artikel 22

Regelungen für die Bewertung des Kreditrisikos

(1)   Schwarmfinanzierungsdienstleister legen innerhalb ihres Rahmens für das Kreditrisikomanagement angemessene Regelungen und Verfahren bezüglich des Kreditrisikos zur Festlegung der Kriterien für die Kreditrisikobewertung und -überwachung fest.

(2)   Schwarmfinanzierungsdienstleister wenden Regelungen und Verfahren für das Kreditrisikomanagement an, in denen Folgendes festgelegt wird:

a)

das Verfahren zur Genehmigung von Schwarmfinanzierungsprojekten, die Anlegern vorgeschlagen werden sollen,

b)

das Verfahren zur Einstufung von Schwarmfinanzierungsprojekten und Projektträgern in Risikokategorien gemäß Artikel 19,

c)

die Informationen und Faktoren, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Schwarmfinanzierungsprojekten und Projektträgern gemäß Kapitel II herangezogen werden,

d)

die Kriterien für die Annahme und Anwendung von Maßnahmen zur Kreditrisikominderung,

e)

die Bedingungen für den Einsatz einer automatisierten Entscheidungsfindung bei der Genehmigung von Schwarmfinanzierungsprojekten, die den Anlegern vorgeschlagen werden sollen,

f)

die Umstände, unter denen Abweichungen von Standardverfahren möglich sind,

g)

das Verfahren zur Überwachung des Kreditrisikos nach dem Zeitpunkt der Kreditausreichung,

h)

die Verfahren für den Umgang mit Projektträgern, die mit der Rückzahlung ihrer Kredite in Verzug sind.

(3)   Die in Absatz 1 genannten Regelungen und Verfahren bezüglich des Kreditrisikos

a)

müssen der Größe und Komplexität der auf der Schwarmfinanzierungsplattform angebotenen Schwarmfinanzierungsprojekte angemessen sein,

b)

müssen die Rollen und/oder Funktionen, die für die Durchführung der entsprechenden Aufgaben verantwortlich sind, eindeutig festlegen,

c)

müssen dokumentiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

(4)   In den in Absatz 1 genannten Regelungen und Verfahren bezüglich des Kreditrisikos ist festgelegt, ob und wie Schwarmfinanzierungsdienstleister Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken in die Kreditrisikobewertung von Schwarmfinanzierungsprojekten einbeziehen.