Artikel 46
Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Die Finanzmarktteilnehmer erläutern in dem in Artikel 37 Buchstabe i genannten Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ der Internetseite Folgendes:
a)
etwaige Beschränkungen hinsichtlich der in Artikel 37 Buchstabe g genannten Methoden und der in Artikel 37 Buchstabe h genannten Datenquellen,
b)
warum diese Beschränkungen keine Auswirkungen auf das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels haben.