Artikel 45
Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
In dem in Artikel 37 Buchstabe h genannten Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ der Internetseite erläutern die Finanzmarktteilnehmer Folgendes:
a)
die Datenquellen, die zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzprodukts verwendet werden,
b)
die zur Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen,
c)
die Art und Weise der Datenverarbeitung,
d)
den Anteil der Daten, der geschätzt wird.