Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 44 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 44

Abschnitt „Methoden“ bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Die Finanzmarktteilnehmer erläutern in dem in Artikel 37 Buchstabe g genannten Abschnitt „Methoden“ der Internetseite, welche Methoden verwendet werden, um das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels zu messen, und wie die Nachhaltigkeitsindikatoren für diese Messung verwendet werden.