Artikel 44
Abschnitt „Methoden“ bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Die Finanzmarktteilnehmer erläutern in dem in Artikel 37 Buchstabe g genannten Abschnitt „Methoden“ der Internetseite, welche Methoden verwendet werden, um das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels zu messen, und wie die Nachhaltigkeitsindikatoren für diese Messung verwendet werden.