Artikel 40
Abschnitt „Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts“ bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
In dem in Artikel 37 Buchstabe c genannten Abschnitt „Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts“ der Internetseite erläutern die Finanzmarktteilnehmer das nachhaltige Investitionsziel des Finanzprodukts.