Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 10/12/2023
Änderungen
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Artikel 1 - Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeine Empfehlungen

Artikel 1

Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeine Empfehlungen

Wenn die zuständigen Behörden gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 den Wortlaut der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Empfehlungen, die in ihrem Mitgliedstaat gemäß jener Richtlinie verabschiedet wurden, veröffentlichen, verwenden sie dafür jeweils die in Anhang I aufgeführten Meldebögen.