Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 29/03/2022

Fassung vom: 10/12/2023
Referenzstellen (2)
09/03/2022
Durchführungsverordnung 2022/389 veröffentlicht im ABl.
25/06/2021
EBA/ITS/2021/04
Finaler Entwurf veröffentlicht
11/02/2021
EBA/CP/2021/02
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2022/389

Durchführungsverordnung (EU) 2022/389 der Kommission vom 8. März 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden offenzulegenden Angaben (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeine EmpfehlungenArtikel 2 - Optionen und ErmessensspielräumeArtikel 3 - Allgemeine Kriterien und Methoden für die aufsichtliche Überprüfung und BewertungArtikel 4 - Aggregierte statistische DatenArtikel 5 - Zeitpunkt der jährlichen VeröffentlichungArtikel 6 - InkrafttretenANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IV