Artikel 4
Abschnitt „Was geschieht, wenn [Name des PRIIP-Herstellers] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?“
Im Abschnitt „Was geschieht, wenn [Name des PRIIP-Herstellers] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?“ des Basisinformationsblatts machen die PRIIP-Hersteller folgende Angaben:
a)
Angabe, ob der Kleinanleger aufgrund des Ausfalls des PRIIP-Herstellers oder eines anderen Rechtsträgers als dem PRIIP-Hersteller einen finanziellen Verlust erleiden kann, sowie die Identität dieses Rechtsträgers;
b)
Angabe, ob der Verlust nach Buchstabe a durch ein Entschädigungs- oder Sicherungssystem für Anleger gedeckt ist und ob dieser Schutz Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt.