Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2023
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2017/653

Artikel 3

Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“

1.  
Für den Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts wenden die PRIIP-Hersteller die Methodik für die Darstellung von Risiken gemäß Anhang II an, beziehen die technischen Aspekte für die Darstellung des Gesamtrisikoindikators gemäß Anhang III ein und halten sich an die technischen Leitlinien, die Formate und die Methodik für die Darstellung der Performance-Szenarien gemäß den Anhängen IV und V.
2.  

Im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts machen PRIIP-Hersteller folgende Angaben:

a) 

Höhe des mit dem PRIIP verbundenen Risikos in Form einer Risikoklasse unter Anwendung eines Gesamtrisikoindikators mit einer numerischen Skala von 1 bis 7;

b) 

expliziter Verweis auf illiquide PRIIP oder PRIIP mit wesentlichem Liquiditätsrisiko gemäß Anhang II Teil 4 in Form eines Warnhinweises in der Darstellung des Gesamtrisikoindikators;

c) 

Erläuterung unter dem Gesamtrisikoindikator, in der präzisiert wird, dass die Rendite in dem Fall, dass ein PRIIP auf eine andere Währung als die amtliche Währung des Mitgliedstaats, in dem es in Verkehr gebracht wird, lautet, sofern sie in der amtlichen Währung des Mitgliedstaats der Inverkehrbringung ausgedrückt wird, von Währungsschwankungen abhängen kann;

d) 

kurze Beschreibung des Risiko- und Renditeprofils des PRIIP und, sofern angebracht, ein Warnhinweis, dass das Risiko des PRIIP wesentlich höher als im Gesamtrisikoindikator dargestellt sein kann, wenn das PRIIP nicht bis zur Fälligkeit oder für die empfohlene Haltedauer gehalten wird;

e) 

bei PRIIP mit vertraglich vereinbarten Ausstiegsgebühren oder langen Kündigungsfristen für Desinvestitionen ein Verweis auf die jeweils zugrunde liegenden Bedingungen im Abschnitt „Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?“;

f) 

Hinweis auf den möglichen Höchstverlust und Angabe, dass die Anlage verloren gehen kann, wenn sie nicht geschützt ist oder wenn der PRIIP-Hersteller nicht zur Auszahlung in der Lage ist, oder dass Investitionszahlungen zusätzlich zur anfänglichen Investition erforderlich sein können und dass der Gesamtverlust die anfängliche Gesamtinvestition erheblich übersteigen kann.

3.  
Im  Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts beschreiben die PRIIP-Hersteller vier geeignete Performance-Szenarien gemäß Anhang V. Diese vier Performance-Szenarien entsprechen einem Stressszenario, einem pessimistischen, einem mittleren und einem optimistischen Szenario.
4.  
Bei Versicherungsanlageprodukten wird im Abschnitt „Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?“ des Basisinformationsblatts ein zusätzliches Performance-Szenario angegeben, aus dem die Versicherungsleistung hervorgeht, die der Begünstigte bei Eintreten eines Versicherungsfalls erhält.
5.  
Für PRIIP, bei denen es sich um Futures, Call-Optionen oder Put-Optionen handelt, die auf einem regulierten Markt oder auf einem Drittlandsmarkt, der gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) einem regulierten Markt gleichzusetzen ist, gehandelt werden, werden im Abschnitt „Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?“ des Basisinformationsblatts Performance-Szenarien in Form von Auszahlungsstrukturdiagrammen gemäß Anhang V dargestellt.


( 4 ) Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84).