Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 6 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 6

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Juni 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER