Aktualisiert 14/11/2024
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ANHANG II

ANHANG II

Format für die Mitteilung verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen oder sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen, die öffentlich bekannt gegeben wurden

Bereich

Beschreibung

Art

Rechtsrahmen

Akronym des Unionsrechtsakts, nach dem die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahme verhängt wurde

Pflichtangabe

Kennung der Sanktion

Kennung, die von der zuständigen Behörde für die Mitteilung von verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zugewiesen wurde

Freiwillige Angabe

Mitgliedstaat

Kürzel des Mitgliedstaats der zuständigen Behörde, die die Sanktion oder Maßnahme mitteilt

Pflichtangabe

Rechtsträgerkennung

Kennung zur eindeutigen Identifizierung eines Rechtsträgers, gegen den eine verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder eine sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen verhängt wurde, sofern es sich bei dem Rechtsträger um ein nach der MiFID (1)-, der OGAW (2)- oder der AIFM (3)-Richtlinie zugelassenes Unternehmen handelt

Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen)

Behördenkennung

Kennung der Behörde, die die Sanktion oder Maßnahme mitteilt

Pflichtangabe

Rechtsrahmen des Rechtsträgers

Akronym des Unionsrechtsakts, der für das Unternehmen gilt, das Adressat der verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktion oder der sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahme ist

Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen)

Art der Sanktion

Informationen darüber, ob es sich bei der mitgeteilten Sanktion um eine strafrechtliche Sanktion, eine verwaltungsrechtliche Sanktion oder eine verwaltungsrechtliche Maßnahme handelt

Pflichtangabe (nur bei Sanktionen)

Vollständiger Name des Unternehmens

Vollständiger Name des Unternehmens, gegen das die Sanktion verhängt wird, falls das Unternehmen nicht nach der MiFID-, der OGAW- oder der AIFM-Richtlinie zugelassen ist

Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen)

Vollständiger Name der Person

Vollständiger Name der Person, gegen die die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen verhängt wurden

Freiwillige Angabe (nur bei natürlichen Personen)

Nationale zuständige Behörde, die die Sanktion verhängt hat

Akronym der zuständigen Behörde, die die verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen verhängt hat

Pflichtangabe

Freitext

Wortlaut der verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen in einer Landessprache oder auf Englisch

Pflichtangabe

Freitext

Wortlaut der verwaltungsrechtlichen Sanktion oder Maßnahme auf Englisch

Freiwillige Angabe

Datum

Tag, an dem die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder die sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahme verhängt wurde

Pflichtangabe

Ende der Geltungsdauer

Tag, an dem die Geltungsdauer der verwaltungsrechtlichen Sanktion oder Maßnahme endet

Freiwillige Angabe


(1)  Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).

(2)  Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).

(3)  Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1).