ANHANG II
Format für die Mitteilung verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen oder sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen, die öffentlich bekannt gegeben wurden
Bereich |
Beschreibung |
Art |
Rechtsrahmen |
Akronym des Unionsrechtsakts, nach dem die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahme verhängt wurde |
Pflichtangabe |
Kennung der Sanktion |
Kennung, die von der zuständigen Behörde für die Mitteilung von verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zugewiesen wurde |
Freiwillige Angabe |
Mitgliedstaat |
Kürzel des Mitgliedstaats der zuständigen Behörde, die die Sanktion oder Maßnahme mitteilt |
Pflichtangabe |
Rechtsträgerkennung |
Kennung zur eindeutigen Identifizierung eines Rechtsträgers, gegen den eine verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder eine sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen verhängt wurde, sofern es sich bei dem Rechtsträger um ein nach der MiFID (1)-, der OGAW (2)- oder der AIFM (3)-Richtlinie zugelassenes Unternehmen handelt |
Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen) |
Behördenkennung |
Kennung der Behörde, die die Sanktion oder Maßnahme mitteilt |
Pflichtangabe |
Rechtsrahmen des Rechtsträgers |
Akronym des Unionsrechtsakts, der für das Unternehmen gilt, das Adressat der verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktion oder der sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahme ist |
Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen) |
Art der Sanktion |
Informationen darüber, ob es sich bei der mitgeteilten Sanktion um eine strafrechtliche Sanktion, eine verwaltungsrechtliche Sanktion oder eine verwaltungsrechtliche Maßnahme handelt |
Pflichtangabe (nur bei Sanktionen) |
Vollständiger Name des Unternehmens |
Vollständiger Name des Unternehmens, gegen das die Sanktion verhängt wird, falls das Unternehmen nicht nach der MiFID-, der OGAW- oder der AIFM-Richtlinie zugelassen ist |
Freiwillige Angabe (nur bei juristischen Personen) |
Vollständiger Name der Person |
Vollständiger Name der Person, gegen die die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen verhängt wurden |
Freiwillige Angabe (nur bei natürlichen Personen) |
Nationale zuständige Behörde, die die Sanktion verhängt hat |
Akronym der zuständigen Behörde, die die verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen verhängt hat |
Pflichtangabe |
Freitext |
Wortlaut der verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen in einer Landessprache oder auf Englisch |
Pflichtangabe |
Freitext |
Wortlaut der verwaltungsrechtlichen Sanktion oder Maßnahme auf Englisch |
Freiwillige Angabe |
Datum |
Tag, an dem die verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktion oder die sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahme verhängt wurde |
Pflichtangabe |
Ende der Geltungsdauer |
Tag, an dem die Geltungsdauer der verwaltungsrechtlichen Sanktion oder Maßnahme endet |
Freiwillige Angabe |
(1) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).
(2) Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).
(3) Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1).