ANHANG II
Formular für die Übermittlung aggregierter Informationen über alle von den zuständigen Behörden verhängten Sanktionen und Maßnahmen
Text von BildAggregierte Informationen über alle Sanktionen und Maßnahmen, die von [Name der zuständigen Behörde] im Jahr [Jahr] gemäß Artikel … der … verhängt wurden
ABSENDER:
Mitgliedstaat:
Zuständige Behörde:
Anschrift:
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Telefonnummer:
E-Mail:
AN:
ESMA
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Telefonnummer:
E-Mail:
Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],
hiermit lasse ich Ihnen nach Maßgabe des Artikels 71 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU eine Zusammenfassung von Informationen zu sämtlichen Sanktionen und Maßnahmen zukommen, die von [Name der zuständigen Behörde] im Jahr [Jahr] verhängt wurden:
(1) Bitte in Euro oder in Landeswährung angeben. Betrifft die angegebene Sanktion nicht nur Verstöße gegen den einschlägigen Artikel der Richtlinie 2014/65/EU oder der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, sondern auch Verstöße gegen andere Bestimmungen, geben Sie hinter dem betreffenden Betrag Wert bitte jeweils „AGGREGIERTER BETRAG“ an.
(2) Da verhängte Sanktionen/Maßnahmen auf mehr als einer Rechtsvorschrift basieren können, ist es möglich, dass die Summe der einzelnen Zeilen (Zahl der Sanktionen oder Maßnahmen/Höhe der Geldbußen) nicht der Gesamtanzahl der verhängten Sanktionen/Maßnahmen bzw. der Gesamthöhe der verhängten Geldbußen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Artikel der Richtlinie 2014/65/EU in ihrer in nationales Recht umgesetzten Form oder Artikel der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), gegen die verstoßen wurde
Anzahl der im Meldezeitraum verhängten Sanktionen/Maßnahmen
Höhe der im Meldezeitraum verhängten Geldbußen
[Artikel, Absatz, Unterabsatz]
[Anzahl der Sanktionen/Maßnahmen]
[Höhe der Geldbußen (1)]
Sanktionen/Maßnahmen insgesamt
[Gesamtzahl der Sanktionen/Maßnahmen (2)]
[Gesamthöhe der Geldbußen (1) (2)]
(1) Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84).