Artikel 1
Benennung einer Kontaktstelle
Die zuständigen Behörden benennen eine Kontaktstelle, bei der sämtliche Angaben von Unternehmen, die eine Zulassung als Datenbereitstellungsdienst beantragen wollen, zusammenlaufen. Die Kontaktdaten der benannten Stelle werden auf der Website der zuständigen Behörden veröffentlicht und in regelmäßigen Abständen aktualisiert.