ANHANG I
Antrag auf Zulassung als Datenbereitstellungsdienst
Text von BildReferenznummer:
Datum:
Absender:
Name des Antragstellers:
Anschrift:
Rechtsträgerkennung (falls vorhanden):
(Kontaktdaten der Person, die beim Antragsteller als Ansprechpartner benannt wurde)
Vollständiger Name:
Tel.:
E-Mail:
Empfänger:
Mitgliedstaat:
Zuständige Behörde:
Anschrift:
(Kontaktdaten der Stelle, die bei der zuständigen Behörde als Kontaktstelle benannt wurde)
Anschrift:
Tel.:
E-Mail:
Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],
Gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1110 (1) der Kommission übermitteln wie Ihnen hiermit den Zulassungsantrag.
— Person, die beim Antragsteller für die Antragserstellung zuständig ist:
Vollständiger Name:
Stellung/Position:
Tel.:
E-Mail:
Datum:
Unterschrift:
— Art des Antrags (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Antrag auf Zulassung eines genehmigten Veröffentlichungssystems (APA)
Antrag auf Zulassung eines Bereitstellers konsolidierter Datenträger (CTP)
Antrag auf Zulassung eines genehmigten Meldemechanismus (ARM)
Inhalt
Bitte liefern Sie hier die in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571 (2) genannten Angaben. Tragen Sie diese in die dafür vorgesehenen Felder ein oder verweisen Sie gegebenenfalls auf Anlagen, die diese Angaben enthalten.
Organisation (Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Unternehmensführung und Kontrolle (Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Interessenkonflikte (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Organisatorische Anforderungen an die Auslagerung (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Geschäftsfortführung im Krisenfall und Notfallsysteme (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Tests und Kapazitäten (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Sicherheit (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch APA und CTP (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch ARM (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Konnektivität von ARM (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Andere von CTP erbrachte Dienstleistungen (Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Veröffentlichungssysteme (Kapitel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571)
Anmerkungen:
(1) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1110 der Kommission vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten und die damit zusammenhängenden Mitteilungen gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 162 vom 23.6.2017, S. 3).
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2017/571 der Kommission vom 2. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung, die organisatorischen Anforderungen und die Veröffentlichung von Geschäften für Datenbereitstellungsdienste (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 126).