Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 27/11/2014

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
07/11/2014
Delegierte Verordnung 1187/2014 veröffentlicht im ABl.
05/12/2013
EBA/RTS/2013/07
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/05/2013
EBA/CP/2013/07
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 1187/2014

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1187/2014 der Kommission vom 2. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Bestimmung der Gesamtrisikoposition gegenüber einem Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden bei Geschäften mit zugrunde liegenden Vermögenswerten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Ermittlung von aus Geschäften resultierenden RisikopositionenArtikel 4 - Zugrundeliegende Risikopositionen aus Geschäften mit eigenen zugrunde liegenden VermögenswertenArtikel 5 - Berechnung des PositionswertsArtikel 6 - Verfahren zur Bestimmung des Anteils zugrunde liegender Risikopositionen an den Gesamtrisikopositionen Q&AArtikel 7 - Durch die Struktur eines Geschäfts begründete zusätzliche RisikopositionArtikel 8 - Inkrafttreten