Artikel 14
Aufhebungen und Übergangsbestimmungen
(1) Die folgenden Verordnungen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgehoben:
a) |
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 446/2012; |
b) |
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 448/2012. |
(2) Bezugnahmen auf die in Absatz 1 genannten Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
(3) Die gemäß den in Absatz 1 genannten Verordnungen vor dem 1. Januar 2016 an die ESMA übermittelten Daten gelten als in Übereinstimmung mit dieser Verordnung übermittelt und werden von der ESMA gemäß Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 und Anhang I Abschnitt E Teil II Punkt 1 dieser Verordnung weiterhin verwendet.