ANHANG I
TEIL 1
LISTE DER FELDER FÜR DATEIEN MIT QUALITATIVEN DATEN
Tabelle 1
Bestimmung der CRA und Beschreibung der Methodik
Diese Tabelle enthält die Elemente zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur (CRA), einschließlich der gesetzlichen Kennung, Methodik, verwendeten Politik usw.
Diese Tabelle enthält eine Zeile für jede meldende Ratingagentur.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
1 |
CRA-Kennung |
Code der meldenden Ratingagentur (CRA). Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung oder Zertifizierung vergeben. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
2 |
LEI (globale Unternehmenskennung) der meldenden CRA |
LEI-Code der Ratingagentur, die die Datei übermittelt. |
Obligatorisch. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
3 |
Name der CRA |
Name der Ratingagentur. Entspricht dem Namen, den die Ratingagentur bei der Registrierung und allen anderen Beaufsichtigungsverfahren der ESMA angegeben hat. Falls ein Mitglied einer Gruppe von Ratingagenturen für die gesamte Gruppe Daten übermittelt, ist der Name der Gruppe anzugeben. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
4 |
Beschreibung der CRA |
Kurzbeschreibung der Ratingagentur. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
5 |
Methodik der CRA |
Beschreibung der Ratingmethodik der Ratingagentur. Die Ratingagentur kann spezifische Merkmale ihrer Ratingmethodik beschreiben. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
6 |
Link zur Methodik-Website der CRA |
Link zur Website der Ratingagentur, die alle Informationen in Bezug auf die Methoden sowie Beschreibungen der Modelle und grundlegende Ratingannahmen enthält. |
Obligatorisch. |
Gültiger Verweis auf die Website. |
Öffentlich |
7 |
Politik für angeforderte und nicht angeforderte Ratings |
Beschreibung der Politik der Ratingagentur für angeforderte und nicht angeforderte Ratings mit oder ohne Beteiligung. Gibt es mehr als eine Politik, ist anzugeben, auf welche Ratingtypen sie jeweils angewandt wird. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
8 |
Politik für Ratings von Tochterunternehmen |
Beschreibung der Politik für die Meldung der Ratings von Tochterunternehmen. |
Obligatorisch. Anwendbar auf Ratingagenturen, die Unternehmensratings abgeben. |
|
Öffentlich |
9 |
Geografischer Umfang der Meldung |
Falls eine Ratingagentur einer Gruppe angehört, ist anzugeben, ob sie alle von der Gruppe abgegebenen Ratings meldet (weltweite Erfassung) oder nicht (nur EU- und übernommene Ratings). Falls die Erfassung nicht weltweit ist, wird dies von der Ratingagentur begründet. Für alle anderen Ratingagenturen sollte „Weltweit“ („Y“) gemeldet werden. |
Obligatorisch. |
Y — Ja N — Nein |
Öffentlich |
10 |
Grund für die nicht weltweite Erfassung |
Begründung, weshalb eine einer Gruppe angehörende Ratingagentur nicht alle Ratings der Gruppe meldet. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn „Geografischer Umfang der Meldung“ = „N“. |
|
Öffentlich |
11 |
Ausfalldefinition |
Beschreibung der Ausfalldefinition der Ratingagentur. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
12 |
Link zur Website |
Link zur Startseite der öffentlichen Website der Ratingagentur. |
Obligatorisch. |
Gültiger Verweis auf die Website. |
Öffentlich |
Tabelle 2
Liste der Emittentenratingtypen
Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Emittentenratings abgibt. Die Tabelle enthält für jeden Ratingtyp, den die Ratingagentur auf Emittentenebene abgibt, eine Zeile.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
1 |
Kennung des Emittentenratingtyps |
Eindeutige Kennung für jede Art von Emittentenrating, die für ein bewertetes Unternehmen abgegeben werden kann. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn die Ratingagentur Emittentenratings abgibt. |
|
Technisch |
2 |
Name des Emittentenratingtyps |
Name der Emittentenratingkategorie. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
3 |
Beschreibung des Emittentenratingtyps |
Beschreibung der bewerteten Schuldtitelkategorie. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
4 |
Standard des Emittentenratingtyps |
Unterscheidung zwischen den Emittentenratingtypen: Haupt-Emittentenrating/weltweites Emittentenrating, Schuldtitelratingtyp (die verschiedenen Kategorien werden in Anhang I Teil 2 Tabelle 2 beschrieben) und alle sonstigen Ratings von Emittentenschuldtiteln. |
Obligatorisch. |
IR — Haupt-Emittentenrating DT — Schuldtitelrating OT — Sonstige. |
Technisch |
Tabelle 3
Liste der Schuldtitelkategorien
Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Schuldtitelkategorien oder Schuldtitelemissionen/-instrumente bewertet (wie vorrangige unbesicherte Schuldtitel, nachrangige unbesicherte Schuldtitel). Die Tabelle enthält jeweils eine Zeile für jede Art von Schuldtitel.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
1 |
Kennung zur Klassifikation der bewerteten Schuldtitel |
Eindeutige Kennung für jede Schuldtitelkategorie, die zur Klassifikation von Emittentenschuldtitelkategorien oder Schuldtitelemissionen auf Unternehmens- und Länderebene verwendet wird. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn die Ratingagentur Unternehmens- oder Länderratings abgibt. |
|
Technisch |
2 |
Name der Klassifikation der bewerteten Schuldtitel |
Name der bewerteten Schuldtitelkategorie. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
3 |
Beschreibung der Klassifikation der bewerteten Schuldtitel |
Beschreibung der bewerteten Schuldtitelkategorie. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
4 |
Rang |
Angabe des Rangs der Schuldtitelklasse des bewerteten Emittenten oder der bewerteten Emission. |
Optional. |
SEU — wenn der bewertete Emittentenschuldtitel oder die Emission zur Kategorie der vorrangigen unbesicherten Schuldtitel gehören SEO — wenn der bewertete Emittentenschuldtitel oder die Emission zu einer anderen Kategorie von vorrangigen Schuldtiteln als SEU gehören SB — wenn der Emittentenschuldtitel oder die Emission zu der Kategorie von nachrangigen Schuldtiteln gehören. |
Technisch |
Tabelle 4
Liste der Emissionen/Programmarten
Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Schuldtitelemissionen/Finanzinstrumente bewertet. Die Ratingagentur listet alle Emissionsarten oder Programme auf, unter denen die Schuldtitel ausgegeben werden (wie Schuldverschreibungen, mittelfristige Schuldverschreibungen, Anleihen, Commercial Papers). Die Tabelle enthält für jedes derartige Programm oder jede derartige Emissionsart jeweils eine Zeile.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
1 |
Kennung der Emissions-/Programmart |
Eindeutige Kennung für jede Emission bzw. jedes Programm zur Klassifizierung der Emissionsratings. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn die Ratingagentur Unternehmens- oder Länderratings abgibt. |
|
Technisch |
2 |
Name der Emissions-/Programmart |
Name der Emission oder des Programms. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
3 |
Beschreibung der Emissions-/Programmart |
Beschreibung der Emission oder des Programms. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
Tabelle 5
Liste der leitenden Analysten
Liste aller leitenden Analysten, die in der Union tätig sind. Wenn ein leitender Analyst in verschiedenen Zeiträumen (d.h. mit Unterbrechungen) als leitender Analyst tätig war, sollte er mehrfach in der Tabelle gemeldet werden: eine Zeile für jeden Bestellungszeitraum. Antritts- und Enddatum der Bestellung eines leitenden Analysten dürfen sich nicht überschneiden. Die Tabelle enthält eine Zeile für jeden leitenden Analysten und Bestellungszeitraum.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
1 |
Interne Kennung des leitenden Analysten |
Eindeutige interne Kennung jedes Mitarbeiters, dem die Ratingagentur die Funktion des Analysten übertragen hat. |
Obligatorisch. |
|
Nur Aufsicht |
2 |
Name des leitenden Analysten |
Vollständiger Name des leitenden Analysten. |
Obligatorisch. |
|
Nur Aufsicht |
3 |
Antrittsdatum des leitenden Analysten |
Datum, ab dem der Mitarbeiter als leitender Analyst tätig war. |
Obligatorisch. |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT). |
Nur Aufsicht |
4 |
Enddatum des leitenden Analysten |
Datum, bis zu dem der Mitarbeiter als leitender Analyst tätig war. Wenn der Mitarbeiter gegenwärtig die Funktion des leitenden Analysten bekleidet, sollte dies als 9999-01-01 gemeldet werden. |
Obligatorisch. |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. |
Nur Aufsicht |
Tabelle 6
Ratingskala
Diese Tabelle enthält die Beschreibung aller Ratingskalen, die die Ratingagentur bei der Abgabe von Ratings, die im Rahmen dieser Verordnung zu melden sind, verwendet. Die Ratingagenturen geben eine Zeile für jede Ratingskala an. Für jede gemeldete Ratingskala können in der Untertabelle „Kategorien“ Daten über eine oder mehrere Ratingkategorien und in der Untertabelle „Stufen“ Daten über eine oder mehrere Stufen gemeldet werden.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
|
1 |
Kennung der Ratingskala |
Eindeutige Kennung einer bestimmten Ratingskala der Ratingagentur. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
|
2 |
Startdatum der Gültigkeit der Ratingskala |
Datum, ab dem die Ratingskala gültig ist. |
Obligatorisch. |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT). |
Öffentlich |
|
3 |
Enddatum der Gültigkeit der Ratingskala |
Datum, bis zu dem die Ratingskala gültig ist. Eine gegenwärtig gültige Ratingskala sollte als 9999-01-01 gemeldet werden. |
Obligatorisch. |
Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. |
Öffentlich |
|
4 |
Beschreibung der Ratingskala |
Beschreibung der Ratingtypen, die in der Skala enthalten sind, einschließlich des geografischen Umfangs soweit relevant. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
|
5 |
Zeithorizont |
Angabe der Anwendbarkeit der Ratingskala basierend auf dem Zeithorizont. |
Obligatorisch. |
L — wenn die Ratingskala auf langfristige Ratings anwendbar ist S — wenn die Ratingskala auf kurzfristige Ratings anwendbar ist. |
Öffentlich |
|
6 |
Ratingtyp |
Angabe der Anwendbarkeit der Ratingskala basierend auf dem Ratingtyp. |
Obligatorisch. |
C — wenn die Ratingskala auf Unternehmensratings anwendbar ist S — wenn die Ratingskala auf Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen anwendbar ist T — wenn die Ratingskala auf Ratings strukturierter Finanzinstrumente anwendbar ist O — wenn die Ratingskala auf Ratings sonstiger Finanzinstrumente anwendbar ist. |
Öffentlich |
|
7 |
Anwendungsbereich der Ratingskala |
Angabe, ob die Ratingskala für die Abgabe vorläufiger Ratings, endgültiger Ratings oder für beides verwendet wird. |
Obligatorisch. |
PR — Ratingskala wird nur für die Abgabe vorläufiger Ratings verwendet FR — Ratingskala wird nur für die Abgabe endgültiger Ratings verwendet BT — Ratingskala wird für die Abgabe vorläufiger und endgültiger Ratings verwendet. |
Öffentlich |
|
8 |
Für CEREP verwendete Ratingskala |
Angabe, ob das Rating von der ESMA für statistische Berechnungen für das Zentralregister (CEREP) verwendet werden soll. Es kann jeweils nur eine Ratingskala pro Kombination von Ratingtyp und Zeithorizont für einen bestimmten Zeitraum verwendet werden. |
Obligatorisch. |
Y — Ja N — Nein |
Technisch |
|
9 |
Kategorien |
Wert der Ratingkategorie |
Rang der Ratingkategorie in der Ratingskala (wobei 1 der Kategorie mit der besten Bonität entspricht). |
Obligatorisch. |
Anzugeben ist eine Ordnungszahl als ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 20. Die Werte der Ratingkategorien sind fortlaufend anzugeben. Für jedes Rating muss es mindestens eine Ratingkategorie geben. |
Öffentlich |
10 |
Bezeichnung der Ratingkategorie |
Bezeichnung einer bestimmten Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
|
11 |
Beschreibung der Ratingkategorie |
Definition der Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
|
12 |
Stufen |
Wert der Stufe |
Rang der Stufe in der Ratingskala (wobei 1 der Stufe mit der besten Bonität entspricht). |
Obligatorisch. |
Anzugeben ist ein ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 99. Die Werte sind fortlaufend anzugeben. Für jedes Rating muss es mindestens eine Ratingstufe geben. |
Öffentlich |
13 |
Bezeichnung der Stufe |
Bezeichnung einer bestimmten Stufe innerhalb der Ratingskala. Die Stufen dienen einer stärkeren Aussagekraft der Ratingkategorie. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
|
14 |
Beschreibung der Stufe |
Beschreibung der Stufe innerhalb der Ratingskala. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
TEIL 2
LISTE DER FELDER FÜR DATEIEN MIT RATINGDATEN
Tabelle 1
Daten zur Beschreibung des bewerteten Unternehmens/Instruments
Diese Tabelle enthält die Bestimmung und Beschreibung aller Ratings, die von der Ratingagentur abgegeben wurden und im Rahmen der Verordnung zu melden sind. Diese Tabelle enthält eine Zeile für jedes zu meldende Rating. Für jede Ratingzeile können gegebenenfalls ein oder mehrere „Originatoren“ gemeldet werden.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
|||||||||
1 |
CRA-Kennung |
Code der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung oder Zertifizierung vergeben. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
|||||||||
2 |
LEI der meldenden CRA |
LEI-Code der Ratingagentur, die die Datei übermittelt. |
Obligatorisch. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
|||||||||
3 |
LEI der zuständigen CRA |
LEI-Code der Ratingagentur, die für das Rating verantwortlich ist, d. h. im Falle:
|
Obligatorisch. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
|||||||||
4 |
LEI der das Rating abgebenden CRA |
LEI-Code der Ratingagentur, die das Rating abgegeben hat, d. h. im Falle
|
Obligatorisch. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
|||||||||
5 |
Kennung des Ratings |
Eindeutige Kennung des Ratings, die nicht geändert werden sollte. Die Kennung des Ratings bleibt in allen Meldungen an die ESMA dieselbe. |
Obligatorisch. |
|
Technisch |
|||||||||
6 |
Ratingtyp |
Angabe, ob es sich um ein Unternehmensrating, ein Länderrating/Rating öffentlicher Finanzen, ein Rating strukturierter Finanzinstrumente oder ein Rating sonstiger Finanzinstrumente handelt. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. |
C — wenn das Rating ein Unternehmen betrifft S — wenn es sich um ein Länderrating handelt T — wenn das Rating strukturierte Finanzinstrumente betrifft O — wenn das Rating sonstige Finanzinstrumente betrifft |
Öffentlich |
|||||||||
7 |
Sonstiger Ratingtyp |
Beschreibt den Typ des bewerteten Finanzinstruments, das unter dem Ratingtyp „O“ gemeldet wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „O“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
8 |
Bewertetes Objekt |
Angabe, ob sich das Rating auf ein Unternehmen oder einen Emittenten von Schuldtiteln oder auf eine Schuldtitelemission eines bewerteten Unternehmens oder ein Finanzinstrument bezieht. |
Obligatorisch. |
ISR — das Rating betrifft ein Unternehmen oder einen Emittenten von Schuldtiteln INT — das Rating betrifft eine Schuldtitelemission oder ein Finanzinstrument. |
Öffentlich |
|||||||||
9 |
Zeithorizont |
Angabe, ob es sich um ein kurz- oder langfristiges Rating handelt. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. |
L — wenn es sich um ein langfristiges Rating handelt, S — wenn es sich um ein kurzfristiges Rating handelt. |
Öffentlich |
|||||||||
10 |
Land |
Ländercode des bewerteten Unternehmens/Instruments. |
Obligatorisch. |
Code nach ISO 3166-1. Der Code ZZ dient zur Angabe der Kategorie „International“. |
Öffentlich |
|||||||||
11 |
Währung |
Angabe, ob das Rating in der Landeswährung oder in einer Fremdwährung ausgedrückt wird. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“ oder „S“. |
LC — im Falle eines Ratings in Landeswährung FC — im Falle eines Ratings in Fremdwährung. |
Öffentlich |
|||||||||
12 |
LEI der juristischen Person/des Emittenten |
LEI-Code der juristischen Person/des Emittenten. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Nur anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen für den Erwerb eines LEI-Codes zugelassen ist. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
|||||||||
13 |
Nationale Steuernummer der juristischen Person/des Emittenten |
Eindeutige nationale Steuernummer des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden. |
Optional. Falls zutreffend. |
|
Öffentlich |
|||||||||
14 |
Umsatzsteuernummer der juristischen Person/des Emittenten |
Eindeutige nationale Umsatzsteuernummer des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden. |
Optional. Falls zutreffend. |
|
Öffentlich |
|||||||||
15 |
BIC-Code (internationale Bankleitzahl) der juristischen Person/des Emittenten |
Eindeutiger BIC-Code des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden. |
Optional. Nur anwendbar bei Unternehmen, bei denen es sich um Finanzinstitute handelt („Wirtschaftszweig“ = „FI“ oder „IN“). |
ISO 9362 |
Öffentlich |
|||||||||
16 |
Interne Kennung der juristischen Person/des Emittenten |
Eindeutige interne Kennung des Emittenten. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
17 |
Name der juristischen Person/des Emittenten |
Geeigneter verständlicher Verweis auf den offiziellen Namen der juristischen Person/des Emittenten. |
Obligatorisch. |
|
Öffentlich |
|||||||||
18 |
LEI der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten |
LEI-Code des Mutterunternehmens. Nur zu melden, wenn der bewertete Emittent ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen bzw. der bewertete Emittent von Schuldtiteln ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist. |
ISO 17442 |
Öffentlich |
|||||||||
19 |
Interne Kennung der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten |
Eindeutige interne Kennung der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
20 |
NUTS-Code der Kommune (Code in der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) |
Kennung der Stadt/Region der bewerteten Gemeinde/Kommune. |
Obligatorisch. Nur anwendbar, wenn das „Land“ der Union angehört und „Ratingtyp“ = „S“ und „Sektor“ = „SM“ sind. |
Eurostat-Nomenklatur: NUTS 1 bis 3 |
Öffentlich |
|||||||||
21 |
ISIN |
Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) des bewerteten Instruments. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“ und wenn dem bewerteten Instrument eine ISIN zugeteilt wurde. |
ISO 6166 |
Öffentlich |
|||||||||
22 |
Eindeutige Kennung des Instruments |
Kombination von Attributen des Instruments, anhand derer es sich eindeutig bestimmen lässt. |
Optional. |
ESMA-Standard |
Nur Aufsicht |
|||||||||
23 |
Interne Kennung des Instruments |
Eindeutiger Code zur Identifizierung des bewerteten Finanzinstruments. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
24 |
Emissions-/Programmart |
Angabe der Emissions-/Programmart des Ratings. |
Optional. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“ oder „S“ und „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
Gültige „Kennung der Emissions-/Programmart“, die bereits in der „Liste der Emissionen/Programmarten“ gemeldet wurde. |
Öffentlich |
|||||||||
25 |
Emittentenratingtyp |
Angabe des Emittentenratingtyps |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“ und „Bewertetes Objekt“ = „ISR“. |
Gültige „Kennung des Emittentenratingtyps“, die bereits in der „Liste der Emittentenratingtypen“ gemeldet wurde. |
Öffentlich |
|||||||||
26 |
Schuldtitelkategorie |
Angabe der Schuldtitelkategorie für die bewerteten Emissionen oder Schuldtitel. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“ oder „S“ und „Bewertetes Objekt“ = „ISR“ und „Emittentenratingtyp“ = „DT“ oder „Bewertetes Objekt“ = „INT“, falls zutreffend. |
Gültige „Kennung zur Klassifikation der bewerteten Schuldtitel“, die bereits in der „Liste der Schuldtitelkategorien“ gemeldet wurde. |
Öffentlich |
|||||||||
27 |
Emissionsdatum |
Angabe des Emissionsdatums des bewerteten Instruments oder der bewerteten Schuldtitelemission. Sollte nicht geändert werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT). |
Nur Aufsicht |
|||||||||
28 |
Fälligkeitsdatum |
Angabe des Fälligkeitsdatums des bewerteten Instruments oder der bewerteten Schuldtitelemission. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. Falls fortlaufend: 9999-01-01. |
Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. |
Nur Aufsicht |
|||||||||
29 |
Ausstehendes Emissionsvolumen |
Ausstehendes Emissionsvolumen bei der ersten Abgabe eines Ratings. Der Betrag wird in der Währung der Emission angegeben, der in „Währungscode des ausstehenden Emissionsvolumens“ gemeldet wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
30 |
Währungscode des ausstehenden Emissionsvolumens |
Code der Währung der bewerteten Emission. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
ISO 4217 |
Nur Aufsicht |
|||||||||
31 |
Wirtschaftszweig |
Kategorisierung des bewerteten Unternehmens oder der bewerteten Schuldtitelemissionen, die unter dem Ratingtyp „Unternehmen“ bei Finanz-, Versicherungs- und nicht-finanziellen Unternehmen gemeldet wurden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“. |
FI — für Ratings von Finanzinstituten, einschließlich Banken, Maklern und Händlern, IN — für Ratings von Versicherungsgesellschaften, CO — für Ratings von Unternehmen, die nicht „FI“ oder „IN“ angehören. |
Öffentlich |
|||||||||
32 |
Sektor |
Angabe von Unterkategorien für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „S“. |
SV — für Länderratings SM — für Ratings auf regionaler oder kommunaler Ebene IF — für Ratings von internationalen Finanzinstituten SO — für Ratings von supranationalen Organisationen, ausgenommen „IF“ PE — für Ratings von öffentlichen Unternehmen. |
Öffentlich |
|||||||||
33 |
Anlageklasse |
Angabe der Hauptanlageklassen für Ratings strukturierter Finanzinstrumente. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. |
ABS — für ABS-Ratings RMBS — für RMBS-Ratings CMBS — für CMBS-Ratings CDO — für CDO-Ratings ABCP — für ABCP-Ratings OTH — für sonstige Ratings. |
Öffentlich |
|||||||||
34 |
Anlage-Unterklasse |
Angabe der Anlage-Unterklassen für Ratings strukturierter Finanzinstrumente. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. |
CCS — wenn ABS: durch Kreditkartenforderungen besicherte Wertpapiere ALB — wenn ABS: durch Automobilkredite besicherte Wertpapiere CNS — wenn ABS: durch Verbraucherkredite besicherte Wertpapiere SME — wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere LES — wenn ABS: durch Privat- oder Firmenleasing besicherte Wertpapiere HEL — wenn RMBS: Eigenheimkredite PRR — wenn RMBS: Prime RMBS, NPR — wenn RMBS: Non-prime RMBS CFH — wenn CDO: Cashflow- und Hybrid-CDO/CLO SDO — wenn CDO: Synthetische CDO/CLO MVO — wenn CDO: Marktwert-CDO SIV — wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente ILS — wenn OTH: versicherungsgebundene Wertpapiere DPC — wenn OTH: Anbieter derivativer Finanzinstrumente SCB — wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibungen OTH — Sonstige. |
Öffentlich |
|||||||||
35 |
Sonstige Anlage-Unterklasse |
Angabe der sonstigen Anlageklasse oder Anlage-Unterklasse. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“ und „Anlage-Unterklasse“ = „OTH“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
36 |
Klassifikation von Unternehmensemissionen |
Klassifikation von gedeckten Schuldverschreibungen. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „C“ und „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
BND — Schuldverschreibungen CBR — gedeckte Schuldverschreibungen nach Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die den Anforderungen des Artikels 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genügen OCB — sonstige Arten von gedeckten Schuldverschreibungen, bei denen die Ratingagentur spezifische Methoden, Modelle oder grundlegende Ratingannahmen für die Abgabe des Ratings angewandt hat und die nicht unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung genannt sind OTH — sonstige Arten von Unternehmensemissionen, die nicht unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der vorliegenden Verordnung genannt sind. |
Öffentlich |
|||||||||
37 |
Sonstige Unternehmensemissionen |
Beschreibung der Emissionsart, die in der Klassifikation von Unternehmensemissionen als Kategorie „Sonstige“ gemeldet werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Klassifikation von Unternehmensemissionen“ = „OTH“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
38 |
Trancheklasse |
Klasse der Tranche. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. |
|
Öffentlich |
|||||||||
39 |
Seriennummer/Programmkennung |
Angabe der Seriennummer der Emission, wenn die Emission Teil einer Reihe von Mehrfachemissionen innerhalb desselben Programms ist. Wenn eine Programmkennung existiert, kann diese zusätzlich zum „Programm-/Handels-/Emissionsnamen“ angegeben werden. |
Optional. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“ oder „C“ und „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
|
Öffentlich |
|||||||||
40 |
Programm-/Handels-/Emissionsname |
Angabe des Namens des Programms, des Handels oder der Emission, der in den öffentlichen Emissionsdokumenten verwendet wird. |
Optional. Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt“ = „INT“. |
|
Öffentlich |
|||||||||
41 |
Originatoren |
Interne Kennung des Originators |
Eindeutige interne Kennung, die dem Originator von der Ratingagentur zugewiesen wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. Im Falle von mehreren Originatoren, die nicht einzeln angegeben werden können, ist „MULTIPLE“ anzugeben. |
|
Nur Aufsicht |
||||||||
42 |
LEI des Originators |
LEI-Code des Originators. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“ und „Interne Kennung des Originators“ ≠ „MULTIPLE“. |
ISO 17442 |
Nur Aufsicht |
|||||||||
43 |
BIC-Code des Originators |
Eindeutiger BIC-Code des Originators. |
Optional. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“ und „Interne Kennung des Originators“ ≠ „MULTIPLE“. |
ISO 9362 |
Nur Aufsicht |
|||||||||
44 |
Name des Originators |
Geeigneter verständlicher Verweis auf den offiziellen Namen des Originators (oder des Mutterunternehmens des Emittenten). |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“ und „Interne Kennung des Originators“ ≠ „MULTIPLE“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
45 |
Vorheriges vorläufiges Rating |
Bei allen neuen Ratings Angabe, ob die Ratingagentur vor der Abgabe des endgültigen Ratings ein vorläufiges Rating oder eine Erstüberprüfung abgegeben hat. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahmen“ = „NW“ in Teil 2 Tabelle 2. |
Y — Ja N — Nein |
Nur Aufsicht |
|||||||||
46 |
Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings |
Angabe der Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings oder der Erstüberprüfung. Die „Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings“ sollte einer bereits gemeldeten gültigen „Kennung des Ratings“ entsprechen. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Vorheriges vorläufiges Rating“ = „Y“. |
|
Nur Aufsicht |
|||||||||
47 |
Komplexitätsindikator |
Angabe der Komplexität eines Ratings strukturierter Finanzinstrumente. Diese kann Faktoren wie die Anzahl der Originatoren, Gegenparteien, Länder, die Notwendigkeit, neue Methoden oder neue innovative Merkmale zu entwickeln, Bonitätsverbesserungen, die zugrunde liegende Dokumentation, komplexe Sicherheiten, verschiedene oder neue Rechtsvorschriften und/oder das Vorliegen derivativer Bestandteile sowie andere Faktoren berücksichtigen, die die Ratingagentur bei der Beurteilung der Komplexität eines Ratings berücksichtigt. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. |
S — standardmäßige Komplexität C — zusätzliche Komplexität. |
Nur Aufsicht |
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48 |
Art der strukturierten Finanztransaktion |
Angabe, ob sich das Instrument auf einen eigenständigen Trust oder einen Master-Trust bezieht. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „T“. |
S — eigenständige Transaktion M — Master-Trust-Transaktion. |
Nur Aufsicht |
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49 |
Ratingtyp für ERP |
Angabe der Ratings innerhalb des Anwendungsbereichs der ERP basierend auf den Anforderungen gemäß Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009. |
Obligatorisch. |
NXI — das Rating wird nicht ausschließlich für Anleger abgegeben und gegen Gebühr offen gelegt. EXI — das Rating wird ausschließlich für Anleger abgegeben und gegen Gebühr offen gelegt. |
Technisch |
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50 |
Relevant für statistische CEREP-Berechnungen |
Angabe, ob das Rating für statistische CEREP-Berechnungen verwendet wird. |
Obligatorisch. |
„Y“ — Ja „N“ — Nein |
Technisch |
Tabelle 2
Daten über die einzelnen Ratingmaßnahmen
Diese Tabelle enthält alle Ratingmaßnahmen in Bezug auf die in Tabelle 1 gemeldeten Ratings. Wenn Rating-Veröffentlichungen oder Länderanalysen in mehreren Sprachen herausgegeben werden, können mehrere Fassungen der Rating-Veröffentlichungen oder Länderanalysen für eine Ratingmaßnahme gemeldet werden.
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
Anwendungsbereich |
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1 |
Kennung der Ratingmaßnahme |
Eindeutige Kennung der Ratingmaßnahme. Die Kennung der Ratingmaßnahme ist für jedes gemeldete Rating eindeutig. |
Obligatorisch. |
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Technisch |
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2 |
Kennung des Ratings |
Eindeutige Kennung des Ratings. |
Obligatorisch. |
Eine gültige „Kennung des Ratings“, die in Teil 2 Tabelle 1 gemeldet wurde. |
Technisch |
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3 |
Gültigkeitsdatum und -uhrzeit der Maßnahme. |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme. Dies entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) der Veröffentlichung der Maßnahme oder der Verteilung per Abonnement. |
Obligatorisch. |
Erweitertes Datums-/Uhrzeitformat nach ISO 8601: JJJJ-MM-TT (HH:MM:SS). |
Öffentlich |
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4 |
Übermittlungsdatum und -uhrzeit der Maßnahme |
Datum und Uhrzeit der Übermittlung der Maßnahme an das bewertete Unternehmen. Wird in koordinierter Weltzeit (UTC) angegeben. Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ort der Abgabe des Ratings“ = „I“. |
Erweitertes Datums-/Uhrzeitformat nach ISO 8601: JJJJ-MM-TT (HH:MM:SS). |
Nur Aufsicht |
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5 |
Beschlussdatum der Maßnahme |
Angabe des Datums, an dem die Maßnahme beschlossen wurde. Dies ist das Datum der vorläufigen Genehmigung der Maßnahme (durch den Ratingausschuss), wenn die bewertete Einrichtung vor der endgültigen Genehmigung unterrichtet wird. Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ort der Abgabe des Ratings“ = „I“. |
Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT). |
Nur Aufsicht |
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6 |
Art der Maßnahme |
Angabe der Art der Maßnahme, die von der Ratingagentur in Bezug auf ein bestimmtes Rating durchgeführt wird. |
Obligatorisch. |
OR — im Falle eines ausstehenden Ratings (nur bei erstmaliger Meldung) PR — im Falle eines vorläufigen Ratings NW — im Falle der erstmaligen Abgabe des Ratings UP — im Falle der Anhebung des Ratings DG — im Falle der Herabstufung des Ratings AF — im Falle der Bestätigung des Ratings DF — wenn einem bewerteten Emittenten oder Instrument ein Ausfallstatus zugewiesen wird oder dieser aufgehoben wird und der Ausfall nicht mit einer anderen Ratingmaßnahme verknüpft ist SP — im Falle der Aussetzung des Ratings WD — im Falle des Widerrufs des Ratings OT — wenn dem Rating ein Ausblick-/Trendstatus zugewiesen oder dieser aufgehoben wird WR — wenn dem Rating ein Beobachtungs-/Überprüfungsstatus zugewiesen oder dieser aufgehoben wird. |
Öffentlich |
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7 |
Ausblick-/Beobachtungs-/Ausfallstatus |
Ein Ausblick-/Beobachtungs-/Aussetzungs-/Ausfallstatus wird in Bezug auf das Rating zugewiesen, beibehalten oder aufgehoben. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „OT“, „WR“, „DF“, „SP“ oder „OR“. |
P — Status wird zugewiesen M — Status wird beibehalten R — Status wird aufgehoben. |
Öffentlich |
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8 |
Ausblick |
Angabe des Ausblicks/Trends, den die Ratingagentur einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „OT“ oder „OR“. |
POS — im Falle eines positiven Ausblicks NEG — im Falle eines negativen Ausblicks EVO — im Falle eines sich verändernden Ausblicks STA — im Falle eines stabilen Ausblicks. |
Öffentlich |
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9 |
Beobachtung/Überprüfung |
Angabe des Beobachtungs- oder Überprüfungsstatus, den die Ratingagentur einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „WR“ oder „OR“. |
POW — im Falle einer positiven Beobachtung/Überprüfung NEW — im Falle einer negativen Beobachtung/Überprüfung EVW — im Falle einer sich verändernden Beobachtung/Überprüfung UNW — im Falle einer Beobachtung/Überprüfung mit unklarer Entwicklungsrichtung. |
Öffentlich |
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10 |
Determinante für Beobachtung/Überprüfung |
Angabe des Grunds für den Beobachtungs-/Überprüfungsstatus eines Ratings. Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „WR“ oder „OR“ und „Ort der Abgabe des Ratings“ = „I“. |
1 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus auf Änderungen der beim Rating verwendeten Methode, Modelle oder grundlegenden Annahmen beruht 2 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus wirtschaftlich, finanziell oder kreditbezogen motiviert ist 3 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus andere Gründe hat (z. B. Weggang eines Analysten, Vorliegen von Interessenkonflikten). |
Öffentlich |
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11 |
Grund für den Widerruf |
Angabe des Grunds eines Widerrufs. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „WD“. |
1 — falsche oder unzureichende Angaben zum Emittenten/zur Emission 2 — Insolvenz des bewerteten Unternehmens oder Umschuldung 3 — Umstrukturierung des bewerteten Unternehmens (einschließlich Fusion oder Erwerb des bewerteten Unternehmens) 4 — Ende der Laufzeit des Wertpapiers oder Tilgung, Abruf, Vorfinanzierung oder Erlass der Schuld 5 — automatische Ungültigkeit des Ratings aufgrund des Geschäftsmodells der Ratingagentur (beispielsweise Ablauf von Ratings, die für einen im Voraus festgelegten Zeitraum gültig sind) 6 — Widerruf des Ratings aus anderen Gründen 7 — das Rating fällt unter einen der Umstände nach Anhang I Abschnitt B Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 8 — auf Wunsch des Kunden. |
Öffentlich |
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12 |
Sonstige Gründe für den Widerruf |
Wenn das Rating aus anderen als den oben genannten Gründen widerrufen wurde, ist der Grund anzugeben. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Grund für den Widerruf“ = „6“. |
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Nur Aufsicht |
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13 |
Ausfallmarkierung |
Wenn bei dem bewerteten Unternehmen oder Finanzinstrument aufgrund einer anderen Ratingmaßnahme (beispielsweise Ratinganhebung, Ratingherabstufung) ein Ausfall eintritt oder ein Ausfall aufgehoben wird. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „AF“, „DG“, „UP“ oder „OR“. |
„Y“ — Ja „N“ — Nein |
Öffentlich |
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14 |
Grund für die Aussetzung |
Angabe des Grundes für die Aussetzung |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „SP“. |
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Öffentlich |
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15 |
Kennung der Ratingskala |
Angabe der Ratingskala, die für die Abgabe der Ratingmaßnahme verwendet wird. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „NW“, „UP“, „AF“, „DG“, „PR“ oder „OR“. |
Gültige „Kennung des Ratings“, die bereits in der Tabelle „Ratingskala“ gemeldet wurde. |
Öffentlich |
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16 |
Ratingwert |
Stufenwert, der von der Ratingagentur infolge der Ratingmaßnahme zugewiesen wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme“ = „NW“, „UP“, „AF“, „DG“, „PR“ oder „OR“. |
Gültiger „Wert der Stufe“, der bereits in der Tabelle „Ratingskala“ gemeldet wurde. |
Öffentlich |
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17 |
Ort der Abgabe des Ratings |
Angabe des Orts der Abgabe des Ratings: Ratings, die in der Union von einer registrierten Ratingagentur abgegeben werden, Ratings, die von Ratingagenturen in Drittstaaten, die derselben Gruppe von Ratingagenturen angehören, abgegeben und in der Union übernommen werden, Ratings, die von zertifizierten Ratingagenturen abgegeben werden, oder Ratings, die von Ratingagenturen in Drittstaaten, die derselben Gruppe von Ratingagenturen angehören, abgegeben, aber nicht in der Union übernommen werden. |
Obligatorisch. |
I -in der Union abgegeben E — übernommen T -in einem Drittstaat von einer zertifizierten Ratingagentur abgegeben O — Sonstige (nicht übernommen) N — nicht verfügbar (nur gültig vor 1.1.2011). |
Öffentlich |
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18 |
Interne Kennung des leitenden Analysten |
Eindeutige Kennung des leitenden Analysten, der für das Rating verantwortlich ist. Nur für in der Union abgegebene Ratings anzugeben. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ort der Ratingabgabe“ = „I“. |
Gültige „Interne Kennung des leitenden Analysten“, die bereits in der „Liste der leitenden Analysten“ gemeldet wurde. |
Nur Aufsicht |
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19 |
Land des leitenden Analysten |
Angabe des Landes, in dem der verantwortliche leitende Analyst bei der Abgabe des Ratings tätig war. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ort der Ratingabgabe“ = „I“. |
Code nach ISO 3166-1. |
Nur Aufsicht |
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20 |
Beauftragungsstatus |
Beauftragungsstatus des bewerteten Unternehmens/Instruments. |
Obligatorisch. |
S — angefordertes Rating, U — nicht angefordertes Rating ohne Beteiligung P — nicht angefordertes Rating mit Beteiligung. |
Öffentlich |
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21 |
Rating-veröffentlichung |
Rating-Veröffentlichung |
Angabe, ob mit der Ratingmaßnahme eine Veröffentlichung einherging. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp für ERP“ = „NXI“. |
Y — Ja N — Nein |
Öffentlich |
22 |
Sprache der Veröffentlichung |
Angabe der Sprache, in der die Rating-Veröffentlichung ausgegeben wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Rating-Veröffentlichung“ = „Y“. |
ISO 639-1 |
Öffentlich |
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23 |
Dateiname der Veröffentlichung |
Angabe des Dateinamens, unter dem die Rating-Veröffentlichung gemeldet wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Rating-Veröffentlichung“ = „Y“. |
ESMA-Standard |
Öffentlich |
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24 |
Link zur Rating-Veröffentlichung |
Wenn die Ratingmaßnahme von derselben Veröffentlichung begleitet wurde wie eine andere Ratingmaßnahme, ist die Kennung der Ratingmaßnahme anzugeben, für die die gemeinsame Veröffentlichung zuerst ausgegeben wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von Veröffentlichungen, die sich auf mehrere Ratingmaßnahmen beziehen. |
Gültige „Kennung der Ratingmaßnahme“ |
Technisch |
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25 |
Länderanalyse Bericht |
Länderanalyse |
Angabe, ob die Ratingmaßnahme von einer Länderanalyse begleitet wurde. Nur anwendbar im Falle von Länderratings, die bezogen auf die folgenden Sektoren gemeldet wurden: „SV“, „SM“ oder „IF“ |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Ratingtyp“ = „S“ und „Sektor“ = „SV“, „SM“ oder „IF“. |
Y — Ja N — Nein |
Öffentlich |
26 |
Sprache der Länderanalyse |
Angabe der Sprache, in der die Länderanalyse ausgegeben wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Länderanalyse“ = „Y“. |
ISO 639-1 |
Öffentlich |
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27 |
Dateiname der Länderanalyse |
Angabe des Dateinamens, unter dem die Länderanalyse gemeldet wurde. |
Obligatorisch. Anwendbar im Falle von „Länderanalyse“ = „Y“. |
ESMA-Standard |
Öffentlich |
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28 |
Link zur Länderanalyse |
Wenn die Ratingmaßnahme von demselben Analysebericht begleitet wurde wie eine andere Ratingmaßnahme, ist die Kennung der Ratingmaßnahme anzugeben, für die der gemeinsame Analysebericht zuerst ausgegeben wurde. |
Optional. |
Gültige „Kennung der Ratingmaßnahme“. |
Technisch |