Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2015/2012

Artikel 2

Berechnung des Kapitalaufschlags

Das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen berechnet auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde den Kapitalaufschlag gemäß den von der Aufsichtsbehörde festgelegten Vorgaben.