Artikel 266
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem gewährleistet die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch das Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Wirksamkeit und Effizienz der Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Hinblick auf seine Ziele sowie die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit finanzieller und nichtfinanzieller Informationen.