Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 237 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 237

Verständnis externer Modelle und Daten

Von einem Dritten übernommene Teile des internen Modells werden denselben Tests und Standards unterworfen wie die vom Unternehmen selbst entwickelten Teile. Darüber hinaus können die von einem Dritten übernommenen Teile nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in der Lage ist, sein Detailverständnis der betreffenden Teile, einschließlich deren Grenzen, nachzuweisen.

Daten, die in dem von einem Dritten übernommenen internen Modell verwendet werden, können nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in der Lage ist, sein Detailverständnis der betreffenden Daten, einschließlich deren Unzulänglichkeiten, nachzuweisen.