Artikel 234
Diversifikationseffekte
Das zur Messung von Diversifikationseffekten gemäß Artikel 121 Absatz 5 der Richtlinie 2009/138/EG verwendete System wird nur dann als angemessen betrachtet, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Das zur Messung von Diversifikationseffekten verwendete System identifiziert die wichtigsten für Abhängigkeiten maßgeblichen Größen.
Das zur Messung von Diversifikationseffekten verwendete System trägt allen nachstehend genannten Faktoren Rechnung:
etwaigen nichtlinearen Abhängigkeiten und einer etwaigen fehlenden Diversifizierung bei extremen Szenarien;
etwaigen Diversifikationsbeschränkungen, die sich aus dem Bestehen eines Sonderverbands oder eines Matching-Adjustment-Portfolios ergeben;
den Merkmalen des im internen Modell verwendeten Risikomaßes.
Die dem System zur Messung von Diversifikationseffekten zugrunde liegenden Annahmen werden empirisch untermauert.