Artikel 26
Interne Unternehmensführung
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Wertpapierfirmen über solide Regelungen für die Unternehmensführung verfügen; dazu zählen:
eine klare Organisationsstruktur mit genau definierten, transparenten und widerspruchsfreien Zuständigkeiten,
wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen die Wertpapierfirmen tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind, oder der Risiken, die sie für andere tatsächlich oder potenziell darstellen,
angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich solider Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren,
eine Vergütungspolitik und -praxis, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.
Die in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannte Vergütungspolitik und -praxis ist geschlechtsneutral.
Die EBA gibt in Abstimmung mit der ESMA Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 für eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik für Wertpapierfirmen heraus.
Innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Leitlinien erstellt die EBA auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden erhobenen Angaben einen Bericht über die Anwendung einer geschlechtsneutralen Vergütungspolitik durch die Wertpapierfirmen.