Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/07/2014
Änderungen
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Artikel 22 - Inkrafttreten

Artikel 22

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, b und c, Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 Absätze 1 bis 3, Artikel 8 Absatz 8, Artikel 9 Absatz 1 sowie Artikel 17 gelten ab dem 4. Juli 2015.