Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/07/2014
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG I beruht oder ihn konkretisiert.
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ANHANG I

ANHANG I



INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER

Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen

Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch:

[Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1)

Sicherungsobergrenze:

100 000  EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)

[durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet]

[Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]

Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:

Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000  EUR [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet] (2)

Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:

Die Obergrenze von 100 000  EUR [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet] gilt für jeden einzeln Einleger (3)

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:

7 Arbeitstage (4)

[gegebenenfalls durch andere Frist ersetzen]

Währung der Erstattung:

Euro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen]

Kontaktdaten:

[Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen

(Adresse, Telefon, E-Mail usw.)]

Weitere Informationen:

[Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen]

Empfangsbestätigung durch den Einleger:

 

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)

(1)   Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem

(2)   Allgemeine Sicherungsobergrenze

(3)   Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten

(4)   Erstattung [ist anzupassen]Das zuständige Einlagensicherungssystem ist [Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Website einfügen]. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000  EUR [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet]) spätestens innerhalb von [Erstattungsfrist nach Maßgabe des nationalen Rechts einfügen], ab dem [31. Dezember 2023] innerhalb von [7 Arbeitstagen] erstatten.[Informationen zu Sofortauszahlung/Zwischenzahlung einfügen, falls der zu erstattende Betrag/die zu erstattenden Beträge nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen verfügbar sind.]Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über [Website des zuständigen Einlagensicherungssystems einfügen].Weitere wichtige InformationenEinlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.