Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 70 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 70 - Verordnung 648/2012 (EMIR)

Artikel 70

Änderungen des Anhangs II

Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 in Bezug auf Maßnahmen zur Änderung des Anhangs II delegierte Rechtsakte zu erlassen.