Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 60 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 60 - Ausübung der in den Artikeln 61 bis 63 genannten Befugnisse

Artikel 60

Ausübung der in den Artikeln 61 bis 63 genannten Befugnisse

Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 61 bis 63 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.