Artikel 6
Öffentliches Register
Das Register enthält
die Kategorien von OTC-Derivaten, die gemäß Artikel 4 clearingpflichtig sind,
den Zeitpunkt, ab dem die Clearingpflicht wirksam wird, einschließlich einer schrittweisen Umsetzung,
die von der ESMA gemäß Artikel 5 Absatz 3 ermittelten Kategorien von OTC-Derivaten,
die CCPs, die der ESMA von der zuständigen Behörde als für die Wahrnehmung der Clearingpflicht befugt gemeldet wurden, und das Datum jeder Meldung,
den Anteil der Derivatekontrakte, die bei gemäß Artikel 14 zugelassenen CCPs gecleart wurden, am Ende des Kalenderjahres im Vergleich zu Derivatekontrakten, die von gemäß Artikel 25 anerkannten Drittstaaten-CCP gecleart werden, dargestellt auf aggregierter Grundlage und aufgeschlüsselt nach Anlageklassen.
Die ESMA legt der Kommission bis 30. September 2012 Entwürfe für entsprechende technischer Regulierungsstandards vor.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.