Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 11/05/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
21/04/2023
Delegierte Verordnung 2023/840 veröffentlicht im ABl.
31/01/2022
ESMA91-372-1706
Finaler Entwurf veröffentlicht
12/07/2021
ESMA70/151/3244
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/840

Delegierte Verordnung (EU) 2023/840 der Kommission vom 25. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode für die Berechnung und Beibehaltung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln, der gemäß Artikel 9 Absatz 14 der genannten Verordnung einzusetzen ist (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Berechnung und Zuweisung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCPArtikel 2 - Bestimmung des Prozentsatzes des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCPArtikel 3 - Beibehaltung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCPArtikel 4 - Verfahren für die Anwendung von Sanierungsmaßnahmen, wenn der zusätzliche Betrag nicht unmittelbar zur Verfügung stehtArtikel 5 - Verfahren für die Entschädigung nicht ausfallender Clearingmitglieder, die einen finanziellen Beitrag geleistet haben, wenn der zusätzliche Betrag nicht unmittelbar zur Verfügung stehtArtikel 6 - InkrafttretenANHANG