Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG II

ANHANG II

Inhalt

Datenvorlage

Datenfeld

Art des Kreditnehmers

Art des Kredits

Beschreibung

Pflichtfelder

Feldart

ESMA

(RTS 2020/1224)

ANACREDIT (Anacredit Handbuch über die Berichterstattung an die EZB/2016/13)

FINREP

(ITS 2021/451)

PEN

IAS/IFRS

1,00

Gegenpartei

Kennung der Gruppe von Gegenparteien

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gruppe von Gegenparteien. Eine Gruppe von Gegenparteien ist als eine Gruppe verbundener Gegenparteien definiert. Eine Gruppe kann aus nur einer einzelnen Gegenpartei oder mehreren Gegenparteien bestehen. Jede Gruppe von Gegenparteien sollte eine Kennung der Gruppe von Gegenparteien haben.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

1,01

Gegenpartei

Name der Gruppe von Gegenparteien

Gilt für alle

Gilt für alle

Name, der zur Bezeichnung der Gruppe von Gegenparteien verwendet wird.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

1,02

Gegenpartei

Vertragspartnerkennung

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gegenpartei. Jede Gegenpartei muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Vertragspartnerkennung für eine andere Gegenpartei verwendet werden.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

2.2.3, 12.4.1

 

 

 

1,03

Gegenpartei

Name der Gegenpartei

Gilt für alle

Gilt für alle

Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

12,1

 

 

 

1,04

Gegenpartei

Wirtschaftstätigkeit

Unternehmen

Gilt für alle

Klassifizierung des Geschäftspartners nach seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nach der statistischen Systematik NACE Revision 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird unter Verwendung der NACE-Branchencodes der Ebenen zwei, drei oder vier gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 ausgefüllt.

 

12.4.15

 

 

 

1,05

Gegenpartei

Rolle der Gegenpartei

Gilt für alle

Gilt für alle

Rolle der Gegenpartei („Sicherungsgeber“, „Kreditnehmer“).

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Sicherungsgeber

b)

Kreditnehmer

 

 

 

 

 

1,06

Gegenpartei

Rechtsform der Gegenpartei

Gilt für alle

Gilt für alle

Art der Gegenpartei, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2021/451 („Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – KMU“, „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – ausgenommen KMU“, „Privathaushalte“).

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – KMU

b)

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – ausgenommen KMU

c)

Privathaushalte

 

 

Anhang V Teil 1 Absatz 5 Buchstabe i Absatz 42 Buchstaben e und f

 

 

1,07

Gegenpartei

Geburtsdatum

Privatperson

Gilt für alle

Geburtsdatum der Gegenpartei (Privatperson).

 

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

1,08

Gegenpartei

Sitz der Gegenpartei

Privatperson

Gilt für alle

Angabe, ob die Gegenpartei (Privatperson) ihren Wohnsitz in dem Land hat, in dem das Institut niedergelassen ist.

Pflichtfeld

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

1,09

Gegenpartei

Gegenpartei verstorben

Privatperson

Gilt für alle

Angabe, ob der die Gegenpartei (Privatperson) verstorben ist.

 

Boolesch (ja oder nein)

Anhang X NPEL9

 

 

 

 

1,10

Gegenpartei

Nationale Kennung

Unternehmen

Gilt für alle

Ein allgemein verwendeter Identifikationscode, der die eindeutige Identifizierung der Gegenpartei innerhalb des Landes, in dem sie niedergelassen ist, ermöglicht.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

1,11

Gegenpartei

Nationale Kennung

Privatperson

Gilt für alle

Ein allgemein verwendeter Identifikationscode, der die eindeutige Identifizierung der Gegenpartei innerhalb des Landes, in dem sie niedergelassen ist, ermöglicht.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

1,12

Gegenpartei

Ursprung der nationalen Kennung

Unternehmen

Gilt für alle

Name der länderspezifischen Registrierungsstelle, die die nationale Kennung der Gegenpartei vergibt.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

1,13

Gegenpartei

Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI)

Unternehmen

Gilt für alle

Eine Unternehmenskennung der Gegenpartei, die gemäß der Internationalen Organisation für Normung (ISO) vergeben wird.

 

Die Auswahl wird mithilfe von ISO 17442 ausgefüllt.

 

12.4.2

 

 

 

1,14

Gegenpartei

Anschrift der Gegenpartei

Unternehmen

Gilt für alle

Straße und Hausnummer der Gegenpartei.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

12.4.8

 

 

 

1,15

Gegenpartei

Stadt der Gegenpartei

Unternehmen

Gilt für alle

Stadt oder Gemeinde, in der die Gegenpartei niedergelassen ist.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

12.4.9

 

 

 

1,16

Gegenpartei

Postleitzahl der Gegenpartei

Gilt für alle

Gilt für alle

Postleitzahl, unter der die Gegenpartei niedergelassen ist.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

12.4.10

 

 

 

1,17

Gegenpartei

Land der Gegenpartei

Gilt für alle

Gilt für alle

Land der Gegenpartei.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe des ISO 3166-1 Alpha-2-Code des Landes ausgefüllt.

 

12.4.12

 

 

 

1,18

Gegenpartei

E-Mail-Adresse vorhanden

Gilt für alle

Gilt für alle

Indikator dafür, ob das Institut über eine E-Mail-Adresse der Gegenpartei verfügt.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

1,19

Gegenpartei

Telefonnummer vorhanden

Gilt für alle

Gilt für alle

Indikator dafür, ob das Institut über eine Telefonnummer (Mobiltelefon oder Festnetz) der Gegenpartei verfügt.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

1,20

Gegenpartei

Datum des letzten Kontakts

Gilt für alle

Gilt für alle

Das letzte Datum der Kontaktaufnahme mit der Gegenpartei durch ein beliebiges mündliches oder schriftliches Kommunikationsmittel (z. B. Brief, Telefonanruf, E-Mail) und unter der Voraussetzung, dass die Gegenpartei eine Antwort erhalten hat.

 

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

1,21

Gegenpartei

Datum des letzten Jahresabschlusses

Unternehmen

Gilt für alle

Datum des letzten vorliegenden Jahresabschlusses.

 

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

1,22

Gegenpartei

Währung der Finanzaufstellungen

Unternehmen

Gilt für alle

Währung, in der der letzte vorliegende Jahresabschluss ausgedrückt ist.

 

Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt.

 

 

 

 

 

1,23

Gegenpartei

Anlagevermögen

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert des Anlagevermögens der Gegenpartei gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Anlagevermögen“ wird gemäß IAS 16 (Sachanlagen) oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als Vermögenswerte definiert, die für den Geschäftsbetrieb genutzt werden, denen ein Wert zugewiesen ist und deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 16.6

1,24

Gegenpartei

Umlaufvermögen

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert des Umlaufvermögens der Gegenpartei, ausgenommen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Umlaufvermögen“ sind Vermögenswerte, die gemäß IAS 1.60 oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als solche definiert sind und voraussichtlich im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens realisiert werden, hauptsächlich zu Handelszwecken gehalten werden und voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum realisiert werden.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 1.60; IAS 1.66

1,25

Gegenpartei

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gegenpartei gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ sind gemäß IAS 7 oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als kurzfristige, hochliquide Anlagen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und einem unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen, definiert.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 7.6

1,26

Gegenpartei

Aktiva insgesamt

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert der gesamten Aktiva der Gegenpartei, im Sinne des geltenden Rechnungslegungsstandards, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 1.9(a), IG 6

1,27

Gegenpartei

Passiva insgesamt

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert der gesamten Passiva der Gegenpartei, im Sinne des geltenden Rechnungslegungsstandards, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 1.9(b), IG 6

1,28

Gegenpartei

Gesamtschulden

Unternehmen

Gilt für alle

Buchwert der gesamten Schulden der Gegenpartei gemäß IAS 32.11 (Finanzielle Verbindlichkeiten) oder einem vergleichbaren geltenden Rechnungslegungsstandard, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. Er bezieht sich auf alle formellen, schriftlichen Finanzierungsvereinbarungen wie kurzfristige Kreditverbindlichkeiten, langfristige Kreditverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen gemäß dem letzten vorliegenden Jahresabschluss.

 

Zahl

 

 

 

 

IAS 32.11

1,29

Gegenpartei

Jahresumsatz

Unternehmen

Gilt für alle

Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge der Gegenpartei gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne des Artikels 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

 

Zahl

 

12.4.22

 

Artikel 153 Absatz 4

 

1,30

Gegenpartei

Jahres-EBIT

Unternehmen

Gilt für alle

Höhe der jährlichen Erträge vor Zinsen und Steuern (EBIT), den die Gegenpartei laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss erwirtschaftet hat.

 

Zahl

 

 

 

 

 

1,31

Gegenpartei

Bezeichnung des Insolvenz-/Restrukturierungsverfahrens

Gilt für alle

Gilt für alle

Bezeichnung etwaiger Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren, denen die Gegenpartei unterliegt.

Pflichtfeld

Die Auswahl hängt vom jeweiligen Land ab.

 

 

 

 

 

1,32

Gegenpartei

Stand von Gerichtsverfahren

Gilt für alle

Gilt für alle

Kategorien, die den rechtlichen Status einer Gegenpartei in Bezug auf ihre Zahlungsfähigkeit auf der Grundlage des nationalen Rechtsrahmens beschreiben.

Das Institut muss die in der Spalte „Feldart“ aufgeführten Werte in den nationalen Rechtsrahmen übertragen.

Pflichtfeld

a)

Keine rechtlichen Schritte eingeleitet

b)

Unter gerichtlicher Verwaltung, Zwangsverwaltung oder ähnlichen Maßnahmen

c)

Konkurs/Insolvenz

d)

Sonstige rechtliche Maßnahmen

 

12.4.16

 

 

 

1,33

Gegenpartei

Beschreibung sonstiger rechtlicher Maßnahmen

Gilt für alle

Gilt für alle

Beschreibung des Stands des Gerichtsverfahrens, wenn im Datenfeld „Stand von Gerichtsverfahren“„Sonstige rechtliche Maßnahmen“ ausgewählt wurde.

 

alphanumerisch

 

12.4.16

 

 

 

1 ,xx

Gegenpartei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2,00

Beziehung

Vertragspartnerkennung

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gegenpartei. Jede Gegenpartei muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Vertragspartnerkennung für eine andere Gegenpartei verwendet werden.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

2.2.3, 12.4.1

 

 

 

2,01

Beziehung

Kreditkennung

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

2,02

Beziehung

Kennung der Hypothek

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Interne Kennung des Instituts für den Hypothekenvertrag.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

2,03

Beziehung

Kennung der Sicherung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jeder Sicherung, die zur Besicherung des Kredits verwendet wird (Sicherheit oder Garantie). Jede Sicherung muss zum Stichtag eine einzige Sicherungskennung haben. Dieser Wert kann nicht als Sicherungskennung für eine andere Sicherung verwendet werden. Die Kategorien der Sicherheiten und Garantien sind in der Vorlage F13.01 der Anhänge III und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

2.2.6

Anhang III und Anhang IV F 13.01

 

 

3,00

Kredit

Stichtag

Gilt für alle

Gilt für alle

Bezugsdatum der in den Meldevorlagen der EBA zu notleidenden Krediten enthaltenen Daten. Sofern in der Beschreibung des Feldes nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die Daten im Allgemeinen auf den Stichtag.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

3,01

Kredit

Kreditkennung

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,02

Kredit

Datum des Vertragsabschlusses

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem das Vertragsverhältnis entstanden ist, d. h. das Datum, an dem der Vertrag für alle Parteien verbindlich wurde.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

3.4.4

 

 

 

3,03

Kredit

Auf die Kreditvereinbarung anwendbares Recht

Gilt für alle

Gilt für alle

Recht des Landes, dem der Kreditvertrag unterliegt. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um das Land, in dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt.

Anhang V NPEL 23

 

 

 

 

3,04

Kredit

Verbundene Gegenparteien

Gilt für alle

Gilt für alle

Anzahl der Gegenparteien, die im Rahmen des Kredits gemeinsam Schuldner sind. Sie haften gemeinsam für Zahlungen an den Kreditgeber, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

keine verbundenen Gegenparteien

b)

zwei Gegenparteien

c)

mehr als zwei Gegenparteien

 

 

 

 

 

3,05

Kredit

Kategorie von Vermögenswerten

Gilt für alle

Gilt für alle

Anlageklasse des Kredits gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Wohnimmobilien

b)

Gewerbeimmobilien

c)

Unternehmen

d)

Kfz

e)

Verbraucher

f)

Kreditkarte

g)

Leasing

h)

Sonstiges

Artikel 2 Absatz 1.

 

 

 

 

3,06

Kredit

Art des Instruments

Gilt für alle

Gilt für alle

Einstufung des Kredits nach der Art der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:

a)

Einlagen mit Ausnahme von umgekehrten Pensionsgeschäften

b)

Überziehungskredite

c)

Kreditkartenschulden

d)

Revolvierende Kredite mit Ausnahme von Überziehungskrediten und Kreditkartenschulden

e)

Kreditlinien mit Ausnahme von revolvierenden Krediten

f)

Umgekehrte Pensionsgeschäfte

g)

Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen

h)

Finanzierungsleasing

i)

Sonstige Kredite

 

3.4.1

 

 

 

3,07

Kredit

Rechtlich endgültiges Fälligkeitsdatum

Gilt für alle

Gilt für alle

Vertragliches Fälligkeitsdatum des Kredits zum Stichtag unter Berücksichtigung etwaiger Vereinbarungen zur Änderung der ursprünglichen Verträge, einschließlich Stundungsmaßnahmen. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

TT/MM/JJJJ

 

3.4.6

 

 

 

3,08

Kredit

Währung

Gilt für alle

Gilt für alle

Währungsfestlegung der Kreditvergabe gemäß ISO-Norm 4217.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt.

 

3.4.3

 

 

 

3,09

Kredit

Hauptforderung

Gilt für alle

Gilt für alle

Betrag des ausstehenden Kapitals, wie er in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesen ist. Die Zahl umfasst nicht die Beträge, die unter dem Feld „Aufgelaufene Zinsen“ und „Sonstige Salden“ ausgewiesen sind.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

3,10

Kredit

Aufgelaufene Zinsen

Gilt für alle

Gilt für alle

Betrag der aufgelaufenen Zinsen für Kredite im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33) zum Stichtag. Gemäß dem allgemeinen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Zinsforderungen aus Instrumenten in der Bilanz ausgewiesen, wenn sie auflaufen (d. h. auf Periodenabgrenzungsbasis) und nicht zum Zeitpunkt ihres Eingangs (d. h. auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnungsbasis).

Pflichtfeld

Zahl

 

4.4.11

 

 

 

3,11

Kredit

Sonstige Gleichgewichte

Gilt für alle

Gilt für alle

Gesamtbetrag der sonstigen ausstehenden Beträge, die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesen sind, einschließlich sonstiger Kosten, Provisionen, Gebühren und sonstiger ausstehender Beträge, die nicht im Feld „Hauptforderung“ oder „Aufgelaufene Zinsen“ ausgewiesen sind.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

3,12

Kredit

Rechtlicher Rechnungssaldo

Gilt für alle

Gilt für alle

Gesamtforderungsbetrag, einschließlich etwaiger bilanzwirksamer Risikopositionen (mit Ausnahme etwaiger Schuldenerlasse), außerbilanzieller Risikopositionen und Strafzinsen, auf die der Kreditgeber zum Stichtag Anspruch auf Zahlung durch den Schuldner hat.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

3,13

Kredit

Anzahl der Tage seit Fälligkeit

Gilt für alle

Gilt für alle

Anzahl der Tage, die der Kredit zum Stichtag überfällig ist. Bei notleidenden Krediten, die nicht überfällig sind, beträgt die Zahl Null. Der Kredit ist „überfällig“, wenn er die Kriterien des Anhangs V Teil 2 Absatz 96 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 erfüllt.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

3,14

Kredit

Zinssatz

Gilt für alle

Gilt für alle

Annualisierter vereinbarter Zinssatz oder eng definierter Zinssatz gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/34). Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

Prozentsatz

 

4.4.1

 

 

 

3,15

Kredit

Zinssatzart

Gilt für alle

Gilt für alle

Klassifizierung von Krediten auf der Grundlage des Basissatzes zur Ermittlung des Zinssatzes für jeden Zahlungszeitraum. Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

Auswahl:

a)

Fester Zinssatz

b)

Variabler Zinssatz

c)

Gemischter Zinssatz

 

3.4.8

 

 

 

3,16

Kredit

Beschreibung der Zinssatzart

Gilt für alle

Gilt für alle

Beschreibung der Art des Zinssatzes, wenn im Feld „Zinssatzart“„gemischter Zinssatz“ ausgewählt wurde. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,17

Kredit

Zinsdifferenz/Zinsmarge

Gilt für alle

Gilt für alle

Marge oder Differenz (ausgedrückt als Prozentsatz), die zum Referenzzinssatz hinzugefügt wird, der für die Berechnung des Zinssatzes in Basispunkten verwendet wird. Sie gilt zum Stichtag, wobei alle laufenden gewährten Stundungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

Prozentsatz

 

3.4.12

 

 

 

3,18

Kredit

Referenzzinssatz

Gilt für alle

Gilt für alle

Referenzzinssatz, der zur Berechnung des tatsächlichen Zinssatzes verwendet wird.

Kombination aus Referenzzinssatzwert und Fälligkeitswert, gültig zum Stichtag, wenn im Feld „Zinssatzart“ die Option „variabler Zinssatz“ ausgewählt ist. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,19

Kredit

Zinsanpassungshäufigkeit

Gilt für alle

Gilt für alle

Häufigkeit, mit der der Zinssatz gegebenenfalls nach dem anfänglichen Festzinszeitraum angepasst wird.

Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

Auswahl:

a)

nicht anpassbar

b)

täglich

c)

monatlich

d)

vierteljährlich

e)

halbjährlich

f)

jährlich

g)

nach Ermessen des Gläubigers

h)

andere Häufigkeit

 

3.4.9

 

 

 

3,20

Kredit

Zahlungshäufigkeit

Gilt für alle

Gilt für alle

Häufigkeit der fälligen Tilgungs- oder Zinszahlungen, d. h. die Anzahl der Monate zwischen den Zahlungen.

Sie basiert auf dem aktuellen Darlehensvertrag zum Stichtag, der alle laufenden Stundungsmaßnahmen berücksichtigt. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit“ weniger als oder gleich 365 Tage beträgt.

 

Auswahl:

a)

monatlich

b)

vierteljährlich

c)

halbjährlich

d)

jährlich

e)

Fälligkeitstermin

f)

Nullkupon

g)

sonstige

 

3.4.16

 

 

 

3,21

Kredit

Datum der letzten Zahlung

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde.

 

TT/MM/JJJJ

Anhang X NPEL 30.

 

 

 

 

3,22

Kredit

Letzter Zahlungsbetrag

Gilt für alle

Gilt für alle

Betrag der letzten Zahlung.

 

Zahl

 

 

 

 

 

3,23

Kredit

Datum des Ausfallstatus des Instruments

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem der Ausfallstatus als eingetreten gilt. Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen. Im Falle von notleidenden Krediten, die sich nicht im Ausfallstatus befinden, wird dieses Datenfeld nicht gemeldet.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

4.4.5

 

Definition des Ausfalls gemäß Artikel 178

 

3,24

Kredit

Rechtlicher Status des Kredits

Gilt für alle

Gilt für alle

Angabe des rechtlichen Status des Kredits zum Stichtag.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

außergerichtlicher Vergleich

b)

Gerichtsverfahren

c)

kein Gerichtsverfahren oder außergerichtlicher Vergleich erfolgt

 

 

 

 

 

3,25

Kredit

Datum der Einleitung gerichtlicher

Verfahren

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem das Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Dieses Datum muss das letzte maßgebliche Datum vor dem Stichtag sein und wird nur gemeldet, wenn im Feld „Rechtlicher Status des Kredits“ die Option „Gerichtsverfahren“ gewählt wurde.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

3,26

Kredit

Erreichter Stand in den gerichtlichen Verfahren

Gilt für alle

Gilt für alle

Er gibt an, wie weit das entsprechende Gerichtsverfahren fortgeschritten ist, da für jeden besicherten oder unbesicherten Kredit verschiedene rechtliche Schritte des Verfahrens abgeschlossen wurden. Nachstehend sind die allgemeinen, standardisierten rechtlichen Schritte in den einzelnen Ländern aufgeführt. Es handelt sich hierbei nicht um eine erschöpfende Liste der rechtlichen Schritte, und das Institut sollte daher nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie den allgemeinen standardisierten rechtlichen Schritten weitere Schritte hinzufügen sollte. Gegebenenfalls kann eine Mehrfachauswahl von Stadien eingegeben werden:

a)

Stadium des Erstantrags

b)

Vom Verkäufer wurde eine Klageschrift eingereicht

c)

Es wurde eine Absichtserklärung zur Veräußerung gesicherter Vermögenswerte abgegeben

d)

Es wurde eine Ausschüttung an den Verkäufer vorgenommen

e)

Die Beendigung des Verfahrens wurde mitgeteilt

Dieses Datenfeld muss nur gemeldet werden, wenn im Feld „Rechtlicher Status des Kredits“ die Option „Gerichtsverfahren“ gewählt wurde.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,27

Kredit

Zuständigkeit des Gerichts

Gilt für alle

Gilt für alle

Sitz des Gerichts, bei dem die Rechtssache verhandelt wird; dieses Feld ist nur erforderlich, wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt.

Anhang X NPEL20

 

 

 

 

3,28

Kredit

Datum des Erhalts des Räumungsbescheids

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das Gericht. Dieses Feld ist nur erforderlich, wenn das Gericht einen Räumungsbescheid erteilt hat.

 

TT/MM/JJJJ

Anhang X NPEL21

 

 

 

 

3,29

Kredit

Datum der Verjährung

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem der Kredit ausläuft und keine rechtlichen Schritte mehr eingeleitet werden können. Dieses Feld ist nur erforderlich, wenn es nach dem für den Kreditvertrag geltenden Recht und dem rechtlichen Status des Kredits anwendbar ist.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

3,30

Kredit

Konsortialkredit

Gilt für alle

Gilt für alle

Angabe, ob der Kredit von einem Konsortium oder einem Zusammenschluss von zwei oder mehr Kreditinstituten bereitgestellt wird. Dies bedeutet, dass das Institut im Falle eines Konsortialkredits weniger als 100 % des gesamten Kredits hält.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

3,31

Kredit

Syndizierter Anteil

Gilt für alle

Gilt für alle

Prozentualer Anteil des vom Institut gehaltenen Anteils. Gilt, wenn im Feld „Konsortialkredit“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Prozentsatz

Anhang V NPEL 31

 

 

 

 

3,32

Kredit

Verbrieft

Gilt für alle

Gilt für alle

Angabe, ob der Kredit verbrieft oder in einen Pool gedeckter Schuldverschreibungen aufgenommen wurde.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

3,33

Kredit

Mietvertrag

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Angabe, ob der Kreditvertrag ein Mietverhältnis enthält.

Pflichtfeld

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

IFRS 16.9

3,34

Kredit

Beginn des Mietvertrags

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem der aktuelle Mietvertrag beginnt, wenn im Feld „Mietvertrag“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

3,35

Kredit

Enddatum des Mietvertrags

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem der aktuelle Mietvertrag endet, wenn im Feld „Mietvertrag“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

3,36

Kredit

Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Einzelheiten über alle Sonderkündigungsrechte, wenn im Feld „Mietvertrag“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,37

Kredit

Art des Mietvertrags

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Art des Mietvertrags mit der Gegenpartei, wenn im Feld „Mietvertrag“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Auswahl:

a)

Triple-Net-Mietvertrag (der Mieter zahlt die Grundmiete zuzüglich Betriebskosten, einschließlich Grundsteuer, Versicherung, Wartung und Instandhaltung und Reparaturen)

b)

Netto-Netto-Mietvertrag (der Mieter zahlt die Grundmiete, die Grundsteuer und die Versicherungsprämien)

 

 

 

 

 

3,38

Kredit

Stundungsmaßnahme

Gilt für alle

Gilt für alle

Angabe, ob zum Stichtag aktuell Stundungsmaßnahmen auf den Kredit angewendet werden.

Pflichtfeld

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

Artikel 47b

 

3,39

Kredit

Art der Stundungsmaßnahme

Gilt für alle

Gilt für alle

Arten der Stundungsmaßnahmen gemäß den in Anhang V Teil 2 Absätze 357 und 358 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten Begriffsbestimmungen und Kriterien. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme“„Ja“ ausgewählt wurde. Es kann eine Mehrfachauswahl getroffen werden.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Schonfrist/Zahlungsaufschub

b)

Zinssatzermäßigung

c)

Laufzeitverlängerung

d)

Verschobene Rückzahlungen

e)

Schuldenerlass

f)

Debt-Asset-Swaps

g)

Sonstige Stundungsmaßnahmen

 

 

Anhang V Teil 2.357–358.

 

 

3,40

Kredit

Enddatum der Stundungsmaßnahme

Gilt für alle

Gilt für alle

Datum, an dem die derzeit geltende Stundungsmaßnahme endet. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme“„Ja“ ausgewählt wurde. Bei mehreren Stundungsmaßnahmen wird das jüngste Enddatum der Stundungsmaßnahmen berücksichtigt.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

Anhang V NPEL 41

 

 

 

 

3,41

Kredit

Beschreibung der Stundungsmaßnahmen

Gilt für alle

Gilt für alle

Weitere Kommentare/Details zu den Stundungsmaßnahmen, einschließlich der Beschreibung aller Klauseln zur Beendigung der Stundung und mehrerer auf den Kredit angewendeter Stundungsmaßnahmen. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

3,42

Kredit

Schuldenerlass

Gilt für alle

Gilt für alle

Bruttobuchwert des Kredits, der im Rahmen einer laufenden Stundungsmaßnahme teilweise erlassen wurde, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts zum Stichtag. Wenn sich der Schuldenerlass auf einen teilweisen Erlass des Kredits durch das Institut durch Verwirkung des Rechts, diesen rechtlich beizutreiben, bezieht, wie in Anhang V Teil 2 Absatz 358 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegt. Der Bruttobuchwert wird gemäß Anhang V, Teil 1, Absatz 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert. Gilt, wenn im Feld „Art der Stundungsmaßnahme“ die Kategorie e) „Schuldenerlass“ ausgewählt wurde.

 

Zahl

 

 

Anhang V Teil 1.34 und Teil 2.358

 

 

3,43

Kredit

Zahl früherer Stundungen

Gilt für alle

Gilt für alle

Anzahl der in den letzten zwei Jahren erfolgten Stundungen. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Zahl

 

 

 

 

 

3 ,xx

Kredit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4,00

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Kennung der Sicherung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jeder Sicherung, die zur Besicherung des Kredits verwendet wird (Sicherheit oder Garantie). Jede Sicherung muss zum Stichtag eine einzige Sicherungskennung haben. Dieser Wert kann nicht als Sicherungskennung für eine andere Sicherung verwendet werden. Die Kategorien der Sicherheiten und Garantien sind in der Vorlage F13.01 der Anhänge III und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

2.2.6

Anhänge III und IV F 13.01

 

 

4,01

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Art der unbeweglichen Sicherheiten. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Büro

b)

Einzelhandel

c)

Industrie

d)

Wohnimmobilie

e)

Sonstige

 

 

 

 

 

4,02

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien)

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien). Gilt für Sicherheiten (mit Ausnahme von Immobilien) und Garantien.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:

a)

Kraftfahrzeuge

b)

Industrie- und Nutzfahrzeuge (einschließlich Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge usw.)

c)

Wasserfahrzeuge und Schiffe (einschließlich nautischer Freizeitfahrzeuge)

d)

Flugzeuge

e)

Industrieausrüstung (einschließlich Werkzeugmaschinen und energiebezogener Ausrüstung sowie Gesamtpfandrecht (Floating Charge))

f)

Büroausstattung

g)

Medizinische Ausrüstung

h)

Waren und Inventar (Waren und Produkte des Unternehmens, die zum Verkauf bereitstehen, zusammen mit den Rohstoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden)

i)

Sonstige Sachsicherheiten

j)

Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen

k)

Finanzgarantien

l)

Verpfändete Lebensversicherungspolicen

m)

Gold, Bargeld und Einlagen

n)

Sonstige Sicherheiten

 

 

 

 

 

4,03

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Anschrift der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Straße, in der sich die Immobilie befindet, einschließlich Wohnung/Haus, Hausnummer oder Bezeichnung. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,04

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Stadt der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Stadt, in der sich die Immobilie befindet. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe von UN/LOCODE ausgefüllt.

 

 

 

 

 

4,05

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Postleitzahl der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Postleitzahl des Ortes, in dem sich die Immobilie befindet. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien), es sei denn, es gibt keine Postleitzahl für Grundstücke oder Ähnliches.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,06

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Land der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Region oder Land, in dem sich die Immobilie befindet, die als Sicherheit dient. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 der Region oder des Landes ausgefüllt, in der/dem sich die Immobilie befindet.

 

 

 

 

 

4,07

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Grundbuch-Kennnummer der als Sicherheit dienenden Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Kennnummer, unter der die als Sicherheit dienende Immobilie im Grundbuch eingetragen ist.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,08

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Bezeichnung des Grundbuchs

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Bezeichnung und/oder Identifikationscode des amtlichen Registers (Grundbuch), aus dem die Eigentumsverhältnisse, die Grenzen und der Wert der als Sicherheit dienenden Immobilie hervorgehen.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,09

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Rang des Sicherungsrechts

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Die ranghöchste Position des Instituts in Bezug auf die Sicherheit mit Ausnahme der Hypothekarbürgschaft bestimmt die Reihenfolge, in der das Gesetz die Ansprüche des Instituts gegen die Sicherheit bei einer Zwangsvollstreckung anerkennt. Sofern für den Kredit mehrere Pfandrechte an einer Sicherheit bestehen, wird in diesem Feld die höchste Forderung des Instituts angegeben.

Gilt, wenn das Pfandrecht an der Sicherheit in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist.

Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,10

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Höherrangige Kredite

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Der Betrag, auf den höherrangige Anspruchsberechtigte/Inhaber von Pfandrechten erster Ordnung bei einer Zwangsvollstreckung der Sicherheit, bei der es sich nicht um eine Hypothekarbürgschaft handelt, vor dem Institut Anspruch haben. Dieses Feld soll Aufschluss darüber geben, inwieweit das Institut in der Lage sein wird, die ausstehenden Schulden aus der Sicherheit im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zurückzuerlangen, nachdem die Pfandrechte erster Ordnung vollständig beglichen wurden.

Gilt, wenn das Institut nicht über das Pfandrecht erster Ordnung an der Sicherheit verfügt.

Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,11

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Nummer der Urkundenrolle

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Registrierungsnummer, unter der das Pfandrecht des Instituts an der Sicherheit oder sonstigen Hypothekarbürgschaft in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist.

Gilt, wenn das Institut ein Pfandrecht an der Sicherheit hat.

Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,12

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Baujahr

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Jahr, in dem die Sicherheit erstellt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

4,13

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Baufläche (M2)

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Baufläche der Immobilie (in Quadratmetern). Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

 

Zahl

 

 

 

 

 

4,14

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Grundstücksfläche (M2)

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Grundstücksfläche, die die Immobilie umgibt (in Quadratmetern). Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

 

Zahl

 

 

 

 

 

4,15

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Fertigstellung der Immobilie

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Angabe, ob der Bau der Immobilie abgeschlossen ist.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

4,16

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Wert des Energieeffizienzausweises

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Für als Sicherheit dienende Immobilien der im Energieausweis angegebene Wert gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

 

Auswahl:

a)

A

b)

B

c)

C

d)

D

e)

E

f)

F

g)

G

 

 

 

 

 

4,17

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art der Nutzung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Nutzungsart der als Sicherheit dienenden Immobilie.

Wenn die Immobilie gemischt genutzt wird, kann sie nach der vorherrschenden Nutzung klassifiziert werden (z. B. anhand der für jede Nutzung vorgesehenen Fläche).

Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien)

 

Auswahl:

a)

Eigengenutzt

b)

Vermietet

c)

Sonstiges

 

 

 

 

 

4,18

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Währung der Sicherheiten und Garantien

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Währung, in der die Bewertung und die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Sicherheit oder Garantie ausgedrückt werden. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen) und Garantien.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt.

 

 

 

 

 

4,19

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Wert der letzten internen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Wert der Sicherheit, wie er für die entsprechende Art von Sicherheit nach dem gewählten internen Bewertungsansatz bei der letzten Bewertung zum oder vor dem Stichtag ermittelt wurde. Dies spiegelt den Wert der Sicherheit ohne Berücksichtigung etwaiger (regulatorischer) Abschläge wider. Dieses Datenfeld ist erforderlich, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle interne Bewertung durchgeführt hat.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,20

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Datum der letzten internen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem die letzte interne Bewertung, wie im Feld „Wert der letzten internen Bewertung“ angegeben, am oder vor dem Stichtag stattgefunden hat.

Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle interne Bewertung durchgeführt hat.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

4,21

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art des festgestellten Betrags für die letzte interne Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Die Art des festgestellten Betrags, der für die letzte interne Bewertung der Sicherheiten herangezogen wurde: Marktwert, Buchwert, Liquidationswert, sonstiger Wert.

Der Marktwert ist der erwartete Preis der Sicherheit, zu dem sie zwischen einem willigen und informierten Käufer und Verkäufer den Eigentümer wechseln würde.

Der Liquidationswert ist der erwartete Wert der Sicherheit, wenn vermutlich mit Verlust liquidiert würde (weil ihr nicht genügend Zeit zum Verkauf auf dem freien Markt eingeräumt wird).

Der Buchwert ist der Wert der Sicherheit, der unter Bezugnahme auf ein intrinsisches Merkmal bestimmt wird, wie z. B. ihre Kosten, ihr Kapitalsaldo oder der Betrag, den ein Dritter vertraglich für den Erwerb, die Abwicklung oder die Tilgung der Sicherheit zahlen muss.

Die Art des festgestellten Betrags wird durch Angaben zur verwendeten Bewertungsmethode in dem Feld „Art der letzten internen Bewertung“ ergänzt.

Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine interne Bewertung durchgeführt hat.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Marktwert

b)

Liquidationswert

c)

Buchwert

d)

Sonstiger Wert

 

 

 

 

 

4,22

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art der letzten internen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Art der letzten internen Bewertung für die Sicherheit, wie im Feld „Wert der letzten internen Bewertung“ angegeben. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine interne Bewertung durchgeführt hat.

 

Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:

a)

Vollständige Bewertung

b)

Fernabschätzung („Drive-by“)

c)

Automatisiertes Bewertungsmodell

d)

Indexiert

e)

Bewertung ohne Vor-Ort-Besichtigung (Desktop-Bewertung)

f)

Sachbearbeiter oder Immobilienmakler

g)

Kaufpreis

h)

Bewertung mit prozentualem Abschlag (Haircut-Bewertung)

i)

Bewertung zu Marktpreisen

j)

Bewertung durch die Gegenparteien

k)

Sonstige Bewertung

 

 

 

 

 

4,23

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Betrag der letzten externen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Wert der Sicherheit, wie er für die entsprechende Art von Sicherheit nach dem gewählten Außen-Bewertungsansatz bei der letzten externen Bewertung zum oder vor dem Stichtag ermittelt wurde. Dies spiegelt den Wert der Sicherheit ohne Berücksichtigung etwaiger (regulatorischer) Abschläge wider. Dieses Datenfeld ist erforderlich, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle externe Bewertung beauftragt hat.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,24

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Datum der letzten externen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem die letzte externe Bewertung, wie im Feld „Wert der letzten externen Bewertung“ angegeben, am oder vor dem Stichtag stattgefunden hat.

Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle externe Bewertung beauftragt hat.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

 

 

 

 

 

4,25

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art des festgestellten Betrags für die letzte externe Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Die Art des festgestellten Betrags, der für die letzte externe Bewertung der Sicherheiten herangezogen wurde: Marktwert, Buchwert, Liquidationswert, sonstiger Wert.

Der Marktwert ist der erwartete Preis der Sicherheit, zu dem sie zwischen einem willigen und informierten Käufer und Verkäufer den Eigentümer wechseln würde.

Der Liquidationswert ist der erwartete Wert der Sicherheit, wenn vermutlich mit Verlust liquidiert würde (weil ihr nicht genügend Zeit zum Verkauf auf dem freien Markt eingeräumt wird).

Der Buchwert ist der Wert der Sicherheit, der unter Bezugnahme auf ein intrinsisches Merkmal bestimmt wird, wie z. B. ihre Kosten, ihr Kapitalsaldo oder der Betrag, den ein Dritter vertraglich für den Erwerb, die Abwicklung oder die Tilgung der Sicherheit zahlen muss.

Die Art des festgestellten Betrags wird durch Angaben zur verwendeten Bewertungsmethode in dem Feld „Art der letzten externen Bewertung“ ergänzt.

Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine externe Bewertung durchgeführt hat.

Pflichtfeld

Auswahl:

a)

Marktwert

b)

Liquidationswert

c)

Buchwert

d)

Sonstiger Wert

 

 

 

 

 

4,26

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Art der letzten externen Bewertung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Art der letzten externen Bewertung für die Sicherheit, wie im Feld „Wert der letzten externen Bewertung“ angegeben. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine externe Bewertung durchgeführt hat.

 

Auswahl:

a)

Vollständige Bewertung

b)

Fernabschätzung („Drive-by“)

c)

Automatisiertes Bewertungsmodell

d)

Indexiert

e)

Bewertung ohne Vor-Ort-Besichtigung (Desktop-Bewertung)

f)

Sachbearbeiter oder Immobilienmakler

g)

Kaufpreis

h)

Bewertung mit prozentualem Abschlag (Haircut-Bewertung)

i)

Bewertung zu Marktpreisen

j)

Bewertung der Gegenparteien

k)

Sonstige Bewertung

 

 

 

 

 

4,27

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Betrag der Sicherheitsleistung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Höchstbetrag der Garantie, der gemäß der Definition in Anhang V Teil 2 Absatz 119 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission berücksichtigt werden kann, d. h. bei erhaltenen Finanzgarantien ist der „Höchstbetrag der Garantie, der berücksichtigt werden kann“ der Höchstbetrag, den der Garantiegeber im Falle der Inanspruchnahme der Garantie zahlen müsste.

Gilt, wenn im Feld „Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien)“„Finanzgarantien“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

Anhang V Teil 2.119

 

 

4,28

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN)

Gilt für alle

Besicherter Kredit

ISIN-Nummer gemäß den ISIN-Bestandsdaten. Gilt, wenn im Feld „Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien)“„Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen“ ausgewählt wurde.

 

Zahl

 

 

 

 

 

4,29

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Status der Vollstreckung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Angabe, ob die Sicherheit zum Stichtag in das Vollstreckungsverfahren eingetreten ist. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen).

Pflichtfeld

Boolesch (ja oder nein)

Anhang X NPEC 7

 

 

 

 

4,30

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Status der Vollstreckung durch Dritte

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Angabe, ob andere gesicherte Gläubiger zum Stichtag Schritte unternommen haben, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen)

 

Boolesch (ja oder nein)

Anhang X NPEC 8

 

 

 

 

4,31

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Zuständigkeit des Gerichts

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Land, in dem das Gericht niedergelassen ist, das für die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zuständig ist.

Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt.

 

 

 

 

 

4,32

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Währung der Vollstreckung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Währung, in der die Posten im Zusammenhang mit der Durchsetzung ausgedrückt sind. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt.

 

 

 

 

 

4,33

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Indikator der Vollstreckung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Angabe, ob das Vollstreckungsverfahren von der Gegenpartei (Unternehmen oder Privatperson) eingeleitet wurde. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Boolesch (ja oder nein)

 

 

 

 

 

4,34

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Vom Gericht festgestellter Betrag

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Durch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

Zahl

Anhang X NPEC 12

 

 

 

 

4,35

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Datum der gerichtlichen Prüfung

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem die gerichtliche Prüfung stattgefunden hat. Gilt, wenn eine gerichtliche Prüfung stattgefunden hat und im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

Anhang X NPEC 13

 

 

 

 

4,36

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Barmittel bei Gericht

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Barmittel aus vor Gericht verkauften Vermögenswerten, die zur Auszahlung an das Institut ausstehen.

 

Zahl

 

 

 

 

 

4,37

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Vereinbarter Verkaufspreis

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Vereinbarter Preis für die Veräußerung der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

Zahl

Anhang X NPEC 19

 

 

 

 

4,38

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Nächstes Auktionsdatum

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum der nächsten geplanten Auktion zum Verkauf der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

Anhang X NPEC 23

 

 

 

 

4,39

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Vom Gericht festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Das Gericht hat den Mindestpreis für die nächste Auktion festgelegt. Der Betrag entspricht dem vom Gericht geforderten Mindestpreis. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

Zahl

Anhang X NPEC 24

 

 

 

 

4,40

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Letztes Auktionsdatum

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Datum, an dem die letzte Auktion zum Verkauf der Sicherheit durchgeführt wurde. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

Pflichtfeld

TT/MM/JJJJ

Anhang X NPEC 25

 

 

 

 

4,41

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Vom Gericht festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Das Gericht hat den Mindestpreis für die letzte Auktion festgelegt. Dies entspricht dem vom Gericht geforderten Mindestpreis. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Zahl

Anhang X NPEC 26

 

 

 

 

4,42

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

Zahl ergebnisloser Auktionen

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Anzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung“„Ja“ ausgewählt wurde.

 

Zahl

Anhang X NPEC 27

 

 

 

 

4 ,xx

Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4,43

Hypothekarbürgschaft

Kennung der Hypothek

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Interne Kennung des Instituts für den Hypothekenvertrag.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4,44

Hypothekarbürgschaft

Betrag der Hypothek

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Der Höchstbetrag (einschließlich etwaiger Gebühren, Kosten und Pfandrechte an der Immobilie), auf den das Institut bei einer Zwangsvollstreckung der Immobilie, die als Sicherheit für die Hypothek dient, gemäß der Eintragung in den amtlichen Urkundenbüchern Anspruch hat.

Gilt, wenn an der Sicherheit ein Grundpfandrecht begründet wurde.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,45

Hypothekarbürgschaft

Rang des Sicherungsrechts

 

Besicherter Kredit

Die ranghöchste Position des Instituts in Bezug auf die Sicherheit bestimmt die Reihenfolge in der das Gesetz die Ansprüche des Instituts gegen die Sicherheit bei einer Zwangsvollstreckung anerkennt. Sofern für den Kredit mehrere Pfandrechte an einer Sicherheit bestehen, wird in diesem Feld die höchste Forderung des Instituts angegeben.

Gilt, wenn das Pfandrecht an der Hypothekarbürgschaft in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,46

Hypothekarbürgschaft

Höherrangige Kredite

 

Besicherter Kredit

Der Betrag, auf den höherrangige Anspruchsberechtigte/Inhaber von Pfandrechten erster Ordnung bei einer Zwangsvollstreckung der Sicherheit vor dem Institut Anspruch haben. Dieses Feld soll Aufschluss darüber geben, inwieweit das Institut in der Lage sein wird, die ausstehenden Schulden aus der Sicherheit im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zurückzuerlangen, nachdem die Pfandrechte erster Ordnung vollständig beglichen wurden.

Gilt, wenn das Institut nicht über das Pfandrecht erster Ordnung an der Sicherheit verfügt.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

4,47

Hypothekarbürgschaft

Nummer der Urkundenrolle

 

Besicherter Kredit

Registrierungsnummer, unter der das Grundpfandrecht des Instituts an der Sicherheit in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist.

Gilt, wenn das Institut ein Grundpfandrecht an der Sicherheit hat.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

4 ,xx

Hypothekarbürgschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5,00

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen

Kreditkennung

Gilt für alle

Gilt für alle

Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden.

Pflichtfeld

alphanumerisch

 

 

 

 

 

5,01

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen

Art des Inkassos

Gilt für alle

Gilt für alle

Angabe, ob die Rückzahlungen intern oder durch externe Inkassoagenturen eingezogen wurden.

 

Auswahl:

a)

intern

b)

extern

 

 

 

 

 

5,02

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen

Name der externen Inkassoagentur

Gilt für alle

Gilt für alle

Name der externen Inkassoagentur. Dieses Feld ist nur im Falle einer externen Einziehung erforderlich.

 

alphanumerisch

 

 

 

 

 

5,03

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen

Summe der bisherigen Rückzahlungen

Gilt für alle

Gilt für alle

Summe der Rückzahlungsbeträge, die das Institut in den sechsunddreißig Monaten vor dem Stichtag erhalten hat, unabhängig von der Rückzahlungsquelle, einschließlich der Einziehung durch externe Inkassoagenturen. Dabei werden die Beträge pro Monat aggregiert und in separaten Spalten dargestellt.

Pflichtfeld

Zahl

 

 

 

 

 

5,04

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen

Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten

Gilt für alle

Besicherter Kredit

Beträge der Rückzahlungen, die durch die Veräußerung der Sicherheiten in den letzten sechsunddreißig Monaten ab dem Stichtag geleistet wurden. Dabei werden die Beträge pro Monat aggregiert und in separaten Spalten dargestellt.

 

Zahl

 

 

 

 

 

5 ,xx

Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen