Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 19/10/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (7)
29/09/2023
Durchführungsverordnung 2023/2083 veröffentlicht im ABl.
16/12/2022
EBA/ITS/2022/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
16/05/2022
EBA/CP/2022/05
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2023/2083

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2083 der Kommission vom 26. September 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Datenvorlagen, die von Kreditinstituten zu verwenden sind, um Käufern Informationen zu ihren Kreditrisiken im Anlagebuch zur Verfügung zu stellen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Geltungsbereich Q&AArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Von den Kreditinstituten bereitzustellende InformationenArtikel 4 - Granularität, Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben Q&AArtikel 5 - Praktischer Ablauf der InformationsbereitstellungArtikel 6 - Umgang mit personenbezogenen Daten und vertraulichen InformationenArtikel 7 - InkrafttretenANHANG IANHANG IIANHANG III - Anleitung zum Ausfüllen der Datenvorlagen für Informationen auf Einzelkreditebene