ANHANG VI
DATEN, DIE FÜR DIE EINRICHTUNG UND DAS FÜHREN DER ZENTRALEN DATENBANK ÜBER DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN VERTRIEB VON AIF UND OGAW AN DIE ESMA ZU ÜBERMITTELN SIND
Tabelle 1
Zu meldende Felder
Nummer |
Feld |
Zu meldender Inhalt |
Zu verwendender Standard und zu verwendendes Format |
1 |
Bezeichnung des Fonds |
Vollständige Bezeichnung des Fonds |
{ALPHANUM-350} |
2 |
Nationale Kennnummer des Fonds |
Eindeutige Kennung des Fonds |
{ALPHANUM-35} |
3 |
LEI des Fonds |
Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) des Fonds |
{LEI} |
4 |
ISIN der Anteilsklasse |
Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number, ISIN) der Anteilsklasse |
{ISIN} |
5 |
Name der Verwaltungsgesellschaft |
Vollständiger Name der Verwaltungsgesellschaft |
{ALPHANUM-350} |
6 |
LEI der Verwaltungsgesellschaft |
Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) der Verwaltungsgesellschaft |
{LEI} |
7 |
Nationale Kennnummer der Fondsverwaltungsgesellschaft |
Von der zuständigen Behörde zugewiesene eindeutige Kennung der Fondsverwaltungsgesellschaft |
{ALPHANUM-35} |
8 |
Fondsart |
Art des Fonds |
Auswahl aus vordefinierten Feldern: — [OGAW] für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; — [AIF] für alternative Investmentfonds; — [ESEF] für Europäische Fonds für soziales Unternehmertum; — [EVCA] für europäische Risikokapitalfonds; — [LTIF] für Europäische langfristige Investmentfonds. |
9 |
Übermittelnder Mitgliedstaat |
Name des übermittelnden Mitgliedstaats |
{LÄNDERCODE_2} |
10 |
Aufnahmemitgliedstaat |
Die zuständigen Behörden müssen alle Aufnahmemitgliedstaaten angeben, in denen der Fonds für den Vertrieb mitgeteilt wurde. |
{LÄNDERCODE_2} |
11 |
Datum der Mitteilung |
Für jeden Aufnahmemitgliedstaat muss die zuständige Behörde angeben, wann sie die Mitteilung des Vertriebs des Fonds an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats übermittelt hat. |
{DATUMSFORMAT} |
12 |
Datum des Widerrufs der Mitteilung |
Für jeden Aufnahmemitgliedstaat muss die zuständige Behörde angeben, wann sie den Widerruf der Mitteilung des Vertriebs des Fonds an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats übermittelt hat. |
{DATUMSFORMAT} |
13 |
Meldeunterlagen gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG sowie Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 32 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU |
Die zuständigen Behörden müssen den Dateinamen angeben, der für die Übermittlung der Meldeunterlagen verwendet wurde. |
Format, das eine Analyse des Inhalts der Unterlagen ermöglicht, ohne dass die Unterlagen in ein anderes Format umgewandelt werden müssen. |
14 |
Sprache der Meldeunterlagen |
Sprache, in der die Meldeunterlagen verfasst sind |
{SPRACHE} |
15 |
Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung gemäß Artikel 93a Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG sowie Artikel 32a Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU |
Falls zutreffend, ist der Dateiname anzugeben, der für die Übermittlung der Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung verwendet wurde. |
Format, das eine Analyse des Inhalts der Unterlagen ermöglicht, ohne dass die Unterlagen in ein anderes Format umgewandelt werden müssen. |
16 |
Sprache der Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung |
Sprache, in der die Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung verfasst sind. |
{SPRACHE} |
17 |
Vertrieben |
Die zuständigen Behörden müssen, sofern bekannt, angeben, ob der Fonds tatsächlich vertrieben wird. |
Auswahl aus vordefinierten Feldern: — [J] für Ja; — [N] für Nein; — [NB] für Nicht bekannt. |
18 |
Form des Fonds |
Die zuständigen Behörden müssen angeben, ob der Fonds intern verwaltet wird. |
Auswahl aus vordefinierten Feldern: — [J] für Ja; — [N] für Nein. |
Tabelle 2
Feldformate
Nummer |
Zeichen |
Datentyp |
Definition |
1 |
{ALPHANUM-n} |
Bis zu n alphanumerische Zeichen |
Freitextfeld |
2 |
{LEI} |
20 alphanumerische Zeichen |
Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442 |
3 |
{ISIN} |
12 alphanumerische Zeichen |
Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number, ISIN) gemäß ISO 6166 |
4 |
{LÄNDERCODE_2} |
Zwei alphanumerische Zeichen |
Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 |
5 |
{SPRACHE} |
Zweistelliger Buchstabencode |
ISO 639-1 |
6 |
{DATUMSFORMAT} |
Daten im Format JJJJ-MM-TT; Daten sind in koordinierter Weltzeit (Coordinated Universal Time, UTC) zu melden |
Datumsformat nach ISO 8601 |