Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 05/07/2021

Fassung vom: 15/06/2021
Referenzstellen (8)
15/06/2021
Durchführungsverordnung 2021/955 veröffentlicht im ABl.
29/01/2021
ESMA34-39-961
Finaler Entwurf veröffentlicht
31/03/2020
ESMA34-39-966
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2021/955

Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu VertriebsanforderungenArtikel 2 - Veröffentlichung von Informationen über die Gebühren und Entgelte, die die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhebenArtikel 3 - Mitteilungen an die Europäische Wertpapier- und MarktaufsichtsbehördeArtikel 4 - Zentrale KontaktstelleArtikel 5 - Informationen, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die ESMA zu übermitteln sindArtikel 6 - Technische Voraussetzungen für das Funktionieren des Notifizierungsportals der EMSAArtikel 7 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IVANHANG VANHANG VI