Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. |
„vorrangigste besicherte Tranche“ bei einer Verbriefung die in Bezug auf die Verlustverteilung am wenigsten nachrangige Tranche, für die eine anerkennungsfähige Besicherung im Rahmen der Besicherungsvereinbarung besteht; |
2. |
„Kreditrisikobereich“ ein Segment des zugrunde liegenden Portfolios, dem die Risikopositionen dieses Portfolios gemäß Artikel 4 Absatz 5 zugeordnet werden und das mit einem anhand von kreditrisikorelevanten Kriterien gemessenen Kreditrisiko behaftet ist, wobei jedes der einander ausschließenden Segmente mit einem höheren bzw. geringeren Kreditrisiko als ein anderes Segment behaftet ist; |
3. |
„Backloaded-Loss-Distribution-Szenario“ ein Szenario, bei dem sich zwei Drittel des absoluten Betrags der zum Abschlussstichtag für die gesamte Laufzeit der Transaktion erwarteten Verluste im letzten Drittel der erwarteten Laufzeit ergeben. |