Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft seit 11/04/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
22/03/2024
Delegierte Verordnung 2024/920 veröffentlicht im ABl.
19/09/2022
EBA/RTS/2022/08
Finaler Entwurf veröffentlicht
20/12/2021
EBA/CP/2021/45
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2024/920

Delegierte Verordnung (EU) 2024/920 der Kommission vom 13. Dezember 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifikation der auslösenden wertentwicklungsbezogenen Ereignisse und zur Festlegung der Kriterien für die Kalibrierung dieser auslösenden Ereignisse

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Festlegung des ausstehenden Betrags des zugrunde liegenden Portfolios für die in Artikel 26c Absatz 5 Unterabsatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten rückwärts gerichteten auslösenden EreignisseArtikel 3 - Spezifikation der Anwendung des in Artikel 26c Absatz 5 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten zusätzlichen rückwärts gerichteten auslösenden EreignissesArtikel 4 - Spezifikation der Anwendung des in Artikel 26c Absatz 5 Unterabsatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten vorwärts gerichteten auslösenden EreignissesArtikel 5 - Kriterien für die Festlegung der in Artikel 26c Absatz 5 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Schwellenwerte für die auslösenden EreignisseArtikel 6 - Ausstehende STS-Bilanzverbriefungen mit nichtsequenzieller ZahlungsrangfolgeArtikel 7 - Inkrafttreten