Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2023
Änderungen (2)
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Artikel 12 - Delegierte Verordnung 2017/653

Artikel 12

Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ im generischen Basisinformationsblatt

1.  

Im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller abweichend von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 Folgendes an:

a) 

den Risikoklassenbereich aller zugrunde liegenden Anlageoptionen, die innerhalb des PRIIP angeboten werden, unter Verwendung eines Gesamtrisikoindikators mit einer numerischen Skala von 1 bis 7 gemäß Anhang III;

b) 

einen Hinweis darauf, dass Risiko und Rendite der Anlage je nach zugrunde liegender Anlageoption variieren;

c) 

eine kurze Beschreibung der Art und Weise, wie die Performance des PRIIP insgesamt von den zugrunde liegenden Optionen abhängt;