Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 20/04/2017

Fassung vom: 31/03/2017
Referenzstellen (2)
03/10/2024
ESMA12-2121844265-3745
Konsultation veröffentlicht
31/03/2017
Delegierte Verordnung 2017/590 veröffentlicht im ABl.
04/05/2016
ESMA/2016/653
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/09/2015
ESMA/2015/1464 - Annex I
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/09/2015
ESMA/2015/1464
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/09/2015
ESMA/2015/1464 - Annex II
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex A
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex B
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/590

Delegierte Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Datenstandards und -formate für die Meldung von Geschäften Q&AArtikel 2 - Bedeutung von Geschäft Q&AGLArtikel 3 - Bedeutung von Ausführung eines Geschäfts Q&AGLArtikel 4 - Übermittlung eines Auftrags Q&AGLArtikel 5 - Angabe der Wertpapierfirma, die ein Geschäft ausführt Q&AGLArtikel 6 - Angaben zur Identifizierung natürlicher Personen Q&AGLArtikel 7 - Angaben zur Identifizierung des Kunden und Kennung und Einzelheiten des EntscheidungsträgersArtikel 8 - Angabe der Person oder des Computeralgorithmus, die bzw. der für die Anlageentscheidung verantwortlich ist GLArtikel 9 - Angabe der Person oder des Computeralgorithmus, die bzw. der für die Ausführung eines Geschäfts verantwortlich istArtikel 10 - Angaben zu der für das Geschäft in Anspruch genommenen betreffenden AusnahmeArtikel 11 - Angaben zur Identifizierung eines LeerverkaufsArtikel 12 - Meldung einer Ausführung für eine Kombination von Finanzinstrumenten Q&AGLArtikel 13 - Vorgaben für die Entwicklung, Zuteilung und Führung von Rechtsträgerkennungen GLArtikel 14 - Meldung von Geschäften, die von Zweigniederlassungen ausgeführt werden Q&AGLArtikel 15 - Verfahren und Vorkehrungen für die Meldung von Finanzgeschäften Q&AArtikel 16 - Bestimmung des unter Liquiditätsaspekten wichtigsten Marktes Q&AArtikel 17 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG I Q&AANHANG II