Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2024
Änderungen
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Artikel 19 - Inkrafttreten und Veröffentlichung

Artikel 19

Inkrafttreten und Veröffentlichung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018. Artikel 18 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.