Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2024
Änderungen (16)
QA13 - transparency under MiFID-II/MiFIR
Status: Final
Aktualisiert: 04/10/2018
Anhang 3
QA18 - transparency under MiFID-II/MiFIR
Status: Final
Aktualisiert: 12/07/2019
Anhang 3
QA24 - transparency under MiFID-II/MiFIR
Status: Final
Aktualisiert: 20/05/2022
Anhang 3
QAA.1 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAC.1 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAD.1 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAB.3 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAA.4 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAB.4 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAC.4 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.4 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAB.5 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.5 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAB.6 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.6 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.7 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.8 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.9 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
QAE.10 - Transitional Transparency Calculations
Status: Final
Beantwortet: 06/08/2018
Anhang 3
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ANHANG III

ANHANG III

Liquiditätsbeurteilung, LIS- und SSTI-Schwellenwerte für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente

1.    Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. 

Ein Verweis auf eine „Anlageklasse“ bedeutet einen Verweis auf die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten: Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, verbriefte Derivate, Zinsderivate, Eigenkapitalderivate, Warenderivate, Fremdwährungsderivate, Kreditderivate, C10-Derivate, CFD, Emissionszertifikate und Emissionszertifikatderivate.

2. 

Ein Verweis auf eine „Unteranlageklasse“ bedeutet einen Verweis auf eine Anlageklasse, die auf der Grundlage des Vertragstyps und/oder des Basiswerttyps näher segmentiert ist.

3. 

Ein Verweis auf eine „Unterklasse“ bedeutet einen Verweis auf eine Unteranlageklasse, die auf der Grundlage weiterer qualitativer Segmentierungskriterien gemäß Tabellen 2.1 bis 13.3 dieses Anhangs näher segmentiert ist.

4. 

„Durchschnittlicher Tagesumsatz (ADT)“ bezeichnet den Gesamtumsatz eines bestimmten Finanzinstruments, der bestimmt wird ausgehend von dem Volumenmaß gemäß Anhang II Tabelle 4 und der im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 7 anfällt, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.

5. 

„Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)“ bezeichnet den Gesamtnennbetrag eines bestimmten Finanzinstruments, der bestimmt wird ausgehend vom Volumenmaß gemäß Anhang II Tabelle 4 und der im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und gemäß Artikel 13 Absatz 7 für alle anderen Finanzinstrumente anfällt, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.

6. 

„Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum“ bezeichnet die Anzahl der Tage im Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und Artikel 13 Absatz 7 für strukturierte Finanzprodukte, in dem mindestens ein Geschäft für das Finanzinstrument getätigt wurde, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in dem Zeitraum oder — sofern anwendbar — den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument zum Handel zugelassen war oder auf einem Handelsplatz gehandelt wurde und nicht vom Handel ausgesetzt war.

7. 

„Durchschnittliche tägliche Anzahl der Geschäfte“ bezeichnet die Gesamtzahl der Geschäfte, die für ein bestimmtes Finanzinstrument in dem Zeitraum gemäß Artikel 13 Absatz 18 für alle Anleihen mit Ausnahme von ETC und ETN und gemäß Artikel 13 Absatz 7 für alle anderen Finanzinstrumente ausgeführt werden, geteilt durch die Anzahl der Handelstage in diesem Zeitraum bzw. gegebenenfalls den Teil des Jahres, in dem das Finanzinstrument an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen war oder gehandelt wurde und sein Handel nicht ausgesetzt war.

8. 

„Future“ bezeichnet einen Vertrag zum Kauf oder Verkauf einer Ware oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten zukünftigen Datum zu einem Preis, der bei Beginn des Vertrags vom Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Jeder Futures-Vertrag hat Standardbedingungen in Bezug auf die Mindestmenge und Mindestqualität, die gekauft oder verkauft werden kann, den kleinsten Betrag, um den der Preis sich ändern kann, Lieferverfahren, Fälligkeit und andere Merkmale im Zusammenhang mit dem Vertrag.

9. 

„Option“ bezeichnet einen Vertrag, der dem Eigentümer das Recht, aber nicht die Pflicht verleiht, ein spezifisches Finanzinstrument oder eine Ware zu einem vorab bestimmten Preis, einem Ausübungspreis, bzw. bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum oder Ausübungsdatum, zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put).

10. 

„Swap“ bezeichnet einen Vertrag, in dem zwei Parteien vereinbaren, Cashflows in einem Finanzinstrument zu einem bestimmten zukünftigen Datum gegen Cashflows in einem anderen Finanzinstrument auszutauschen.

11. 

„Portfolio Swap“ bezeichnet einen Vertrag, in dem die Endnutzer mehrfache Swaps durchführen können.

12. 

„Future“ oder „Forward“ bezeichnet einen Vertrag zum Kauf oder Verkauf einer Ware oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten zukünftigen Datum zu einem Preis, der bei Beginn des Vertrags vom Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.

13. 

„Swaption“ oder „Option auf einen Swap“ bezeichnet einen Vertrag, der dem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum oder Ausübungsdatum in der Zukunft abzuschließen.

14. 

„Future on a swap“ bezeichnet einen Future-Vertrag, der den Inhaber verpflichtet, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten Datum in der Zukunft abzuschließen.

15. 

„Forward on a swap“ bezeichnet einen Forward-Vertrag, der den Inhaber verpflichtet, einen Swap an oder bis zu einem bestimmten zukünftigen Datum abzuschließen.

2.    Anleihen



Tabelle 2.1

Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN)

Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien auf kumulativer Basis nicht erfüllt

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum

[quantitatives Liquiditätskriterium 3]

EUR 100 000

S1

S2

S3

S4

80 %

15

10

7

2



Tabelle 2.2

Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN)

Für jede einzelne Anleihe wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 13 Absatz 18 keinen liquiden Markt hat, wenn sie gekennzeichnet ist durch eine spezifische Kombination von Anleihetyp und Emissionsvolumen, wie in jeder Zeile der Tabelle angegeben.

Anleihetyp

 

Emissionsvolumen — RTS23#14

Öffentliche Anleihe

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = EUSB

bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem öffentlichen Emittenten ausgegeben wird, bei dem es sich handeln kann um:

a)  die Union;

b)  einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;

c)  eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist.

unter (in EUR)

1 000 000 000

Sonstige öffentliche Anleihe

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OEPB

bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einem der folgenden öffentlichen Emittenten ausgegeben wird:

a)  im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;

b)  eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;

c)  ein internationales Finanzinstitut mit Sitz in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder von solchen bedroht sind;

d)  die Europäische Investitionsbank;

e)  eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß vorstehender Zeile ist.

unter (in EUR)

500 000 000

Wandelschuld-verschreibung

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVTB

bezeichnet ein Instrument, das aus einer Anleihe oder einer verbrieften Schuldverschreibung mit eingebettetem Derivat besteht, wie eine Kaufoption der zugrunde liegenden Aktie

unter (in EUR)

500 000 000

Pfandbrief

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CVDB

bezeichnet eine Anleihe gemäß Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG

während der Phasen S1 und S2

während der Phasen S3 und S4

unter (in EUR)

1 000 000 000

unter (in EUR)

500 000 000

Unternehmensanleihe

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = CRPB

bezeichnet eine Anleihe, bei der es sich weder um eine Wandelschuldverschreibung noch um einen Pfandbrief handelt und die von einer Societas Europaea ausgegeben wird, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates eingerichtet wurde (1), oder von einer Art von Gesellschaft gemäß den in Anhang I oder Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Kategorien (2) oder von einer gleichwertigen Gesellschaft in Drittländern

während der Phasen S1 und S2

während der Phasen S3 und S4

unter (in EUR)

1 000 000 000

unter (in EUR)

500 000 000

Anleihetyp

Zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 13 Absatz 18 haben, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Anleihe

RTS2#3 = BOND und RTS2#9 = OTHR

Bei einer Anleihe, die zu keinem der obigen Anleihetypen zählt, wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt hat

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1).

(2)   

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19).



Tabelle 2.3

Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN) — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte

Anlageklasse — Anleihen (alle Anleihetypen mit Ausnahme von ETC und ETN)

Anleihetyp

Für die Berechnung der Schwellenwerte nach Typ von Anleihe zu berücksichtigende Geschäfte

Perzentile für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für jeden Typ von Anleihe

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Handel — Perzentil

Öffentliche Anleihe

Geschäfte, die in Bezug auf öffentliche Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

300 000 EUR

70

300 000 EUR

80

90

30

40

50

60

Sonstige öffentliche Anleihe

Geschäfte, die in Bezug auf sonstige öffentlichen Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

300 000 EUR

70

300 000 EUR

80

90

30

40

50

60

Wandelschuldverschreibung

Geschäfte, die in Bezug auf Wandelschuldverschreibungen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

200 000 EUR

70

200 000 EUR

80

90

30

40

50

60

Pfandbrief

Geschäfte, die in Bezug auf Pfandbriefe ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

300 000 EUR

70

300 000 EUR

80

90

30

40

40

40

Unternehmensanleihe

Geschäfte, die in Bezug auf Unternehmensanleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

200 000 EUR

70

200 000 EUR

80

90

30

40

50

60

Sonstige Anleihen

Geschäfte, die in Bezug auf sonstige Anleihen ausgeführt wurden, nach Ausschluss der Geschäfte gemäß Artikel 13 Absatz 10

S1

S2

S3

S4

200 000 EUR

70

200 000 EUR

80

90

30

40

50

60



Tabelle 2.4

Anleihen (Anleihetypen ETC und ETN) — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anleihetyp

Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittlicher Tagesumsatz (ADT)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Börsengehandelte Waren (ETC) - RTS2#3 = ETCS

Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in Waren- oder Warenderivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETC hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETC zeichnen passiv die Entwicklung der Ware oder der Warenindexe, auf welche sie sich beziehen, nach.

500 000  EUR

10

Börsengehandelte Schuldverschreibungen (ETN) - RTS2#3 = ETNS

Ein Schuldtitel, der gegen Direktinvestition durch den Emittenten in das zugrunde liegende Instrument oder in zugrunde liegende Derivatverträge ausgegeben wird. Der Preis der ETN hängt direkt oder indirekt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Instruments ab. ETN zeichnen passiv die Entwicklung des Instruments, auf welches sie sich beziehen, nach.

500 000  EUR

10



Tabelle 2.5

Anleihen (Anleihetypen ETC und ETN) — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte

Anlageklasse — Anleihen (Anleihetypen ETC und ETN)

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jedes einzelne Instrument, für das festgestellt wurde, dass ein liquider Markt besteht

Anleihetyp

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

ETC

1 000 000 EUR

1 000 000 EUR

50 000 000 EUR

50 000 000 EUR

ETN

1 000 000 EUR

1 000 000 EUR

50 000 000 EUR

50 000 000 EUR

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jedes einzelne Instrument, für das festgestellt wurde, dass kein liquider Markt besteht

Anleihetyp

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

ETC

900 000 EUR

900 000 EUR

45 000 000 EUR

45 000 000 EUR

ETN

900 000 EUR

900 000 EUR

45 000 000 EUR

45 000 000 EUR

3.    Strukturierte Finanzprodukte



Tabelle 3.1

SFP — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP)

Test 1 — Bewertung der SFP-Anlageklasse

Bewertung der SFP-Anlageklasse zu Zwecken der Bestimmung der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b haben — RTS2#3 = SFPS

Geschäfte, die bei den Berechnungen der Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse berücksichtigt werden

Die SFP-Anlageklasse wird bewertet durch Anwendung der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

In allen SFP ausgeführte Geschäfte

300 000 000  EUR

500

Test 2 — SFP, die keinen liquiden Markt haben

Wenn die Werte im Zusammenhang mit den quantitativen Liquiditätskriterien über den Schwellenwerten der quantitativen Liquidität, die zu Zwecken der Bewertung der SFP-Anlageklasse festgelegt werden, beide über den Schwellenwerten liegen, dann ist der Test 1 bestanden und der Test 2 wird durchgeführt. Für jedes einzelne Finanzinstrument wird festgestellt, dass dieses keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn es einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Prozentsatz der gehandelten Tage im berücksichtigten Zeitraum

[quantitatives Liquiditätskriterium 3]

100 000  EUR

2

80 %



Tabelle 3.2

SFP — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwert, falls Test 1 nicht bestanden wurde

Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP)

Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwert für alle SFP, falls Test 1 nicht bestanden wurde

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

100 000 EUR

250 000 EUR

500 000 EUR

1 000 000 EUR

Tabelle 3.3

SFP — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwert, falls Test 1 bestanden wurde



Anlageklasse — Strukturierte Finanzprodukte (SFP)

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für SFP mit liquidem Markt, wenn Test 1 bestanden wurde

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

In allen SFP mit liquidem Markt ausgeführte Geschäfte

S1

S2

S3

S4

100 000 EUR

70

250 000 EUR

80

500 000 EUR

90

1 000 000 EUR

30

40

50

60



Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für SPF ohne liquidem Markt, falls Test 1 bestanden wurde

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

100 000 EUR

250 000 EUR

500 000 EUR

1 000 000 EUR

4.    Verbriefte Derivate



Tabelle 4.1

Verbriefte Derivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Verbriefte Derivate

bezeichnet ein übertragbares Wertpapier gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU, ausgenommen strukturierte Finanzprodukte, und umfasst mindestens:

(a.1)  „Plain Vanilla Covered Warrants“ bezeichnet Wertpapiere, die von einem Finanzinstitut ausgegeben wurden und dem Inhaber das Recht aber nicht die Pflicht geben,

(a)  bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und dem Ausübungspreis vom Verkäufer zu erhalten; oder

(b)  bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Marktpreis vom Käufer zu erhalten;

(a.2)  „Optionsscheine“ bezeichnen Wertpapiere, die von demselben Emittenten des zugrunde liegenden Titels ausgegeben wurden und dem Inhaber das Recht aber nicht die Pflicht geben,

(a)  bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und dem Ausübungspreis vom Verkäufer zu erhalten; oder

(b)  bei oder bis zur Fälligkeit einen spezifischen Betrag des zugrunde liegenden Titels zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen oder, falls Barabwicklung vereinbart wurde, die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Marktpreis vom Käufer zu erhalten;

(b)  „gedeckter Optionsschein“ bezeichnet ein Zertifikat, das die Entwicklung des zugrunde liegenden Titels mit Leverage-Effekt nachvollzieht;

(c)  „exotischer gedeckter Optionsschein“ bezeichnet einen Optionsschein, dessen Hauptanteil aus einer Kombination von Optionen besteht;

(d)  verhandelbare Rechte, deren zugrunde liegender Wert ein Nichteigenkapitalinstrument ist;

(e)  „Investmentzertifikat“ bezeichnet ein Zertifikat, das die Entwicklung des zugrunde liegenden Titels ohne Leverage-Effekt nachvollzieht.

RTS2#3 = SDRV

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

bei allen verbrieften Derivaten wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben



Tabelle 4.2

Verbriefte Derivate — Vor- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte

Anlageklasse — Verbriefte Derivate

Vor- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

5.    Zinsderivate



Tabelle 5.1

Zinsderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Zinsderivate

jeder Vertrag, wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert, dessen zugrunde liegender Wert ein Zinssatz, eine Anleihe, ein Darlehen, ein Korb, ein Portfolio oder ein anderes Produkt ist, das die Entwicklung eines Zinssatzes, einer Anleihe oder eines Darlehens ausdrückt.

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung.

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium

Anleihenfutures/-forwards

/ Future auf ein Anleihenfuture

/ Forward auf ein Anleihenfuture

Future auf ein Anleihenfuture

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FUTR

RTS2#16 = BOND

oder

Forward auf eine Anleihe

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FORW

RTS2#16 = BOND

oder

Future auf ein Anleihenfuture

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FUTR

RTS2#16 = BNFD

oder

Forward auf ein Anleihenfuture

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FORW

RTS2#16 = BNFD

Eine Anleihenfuture-/Anleihenforward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#17) — Emittent des Basiswerts

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#18) — Laufzeit der zugrunde liegenden Anleihe, gemäß folgender Definition:

kurzfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren hat, wird sie als kurzfristig betrachtet

mittelfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 4 bis 8 Jahren hat, wird sie als mittelfristig betrachtet

langfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahren hat, wird sie als langfristig betrachtet

ultralangfristig: wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren hat, wird sie als ultralangfristig betrachtet

Segmentierungskriterium 3 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

5 000 000  EUR

10

Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats.

Anleihenoption

/ Option auf eine Anleihenoption

/ Option auf ein Anleihenfuture

Anleihenoption

Option auf eine Anleihenoption

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#16 = BOND

oder

Option auf eine Anleihenoption

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#16 = BOND

oder

Option auf ein Anleihenfuture

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#16 = BNFD

eine Anleihenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#22) — letzte zugrunde liegende Anleihe

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

5 000 000  EUR

10

 

IR Futures und FRA/ Future auf ein Zins-Future/ Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future

Future auf ein Zins-Future

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FUTR

RTS2#16 = INTR

oder

Forward Rate Agreement

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FRAS

RTS2#16 = INTR

oder

Future auf ein Zins-Future

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FUTR

RTS2#16 = IFUT

oder

Forward Rate Agreement auf ein Zins-Future

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = FRAS

RTS2#16 = IFUT

eine Zins-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

500 000 000  EUR

10

Wenn für eine Unterklasse festgestellt wird, dass sie für ein spezifisches Laufzeitband einen liquiden Markt hat und die Unterklasse für das nächste Laufzeitband keinen liquiden Markt hat, gilt der Vertrag des ersten Folgemonats als ein Vertrag mit liquidem Markt ab zwei Wochen vor Ablauf des Vormonats.

IR-Optionen

/Option auf ein Zins-Future/FRA

/Option auf eine Zinsoption

/Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA

/Option auf ein Zins-Future/FRA//'Option auf eine Zinsoption

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#16 = IFUT

oder

/IR Option//'Option auf eine Option auf ein Zins-Future/FRA

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#16 = INTR

eine Zinsoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#24) — zugrunde liegender Zinssatz

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#25) — Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

500 000 000  EUR

10

 

Swaptions

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWPT

eine Swaptionunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#16) — Typ des zugrunde liegenden Swaps gemäß folgender Definition: Fixed-to-Fixed Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swap [RTS2#16 = XXSC]

Fixed-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = XFSC]

Float-to-Float Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swap [RTS2#16 = FFSC]

Inflation Single Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap [RTS2#16 = IFSC]

OIS Single Currency Swap und Futures/Forwards auf OIS Single Currency Swap [RTS2#16 = OSSC]

Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XXMC]

Fixed-to-Float Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = XFMC]

Float-to-Float Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swap [RTS2#16 = FFMC]

Inflation Multi-Currency Swap und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap [RTS2#16 = IFMC]

OIS Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf OIS Multi-Currency Swap [RTS2#16 = OSMC]

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#20) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#22 oder RTS2#23) — Inflationsindex, wenn der zugrunde liegende Swap-Typ entweder ein Inflation Single Currency Swap oder ein Inflation Multi-Currency Swap ist

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#21) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 5 Jahre

Laufzeitband 5: 5 Jahre < Fälligkeit ≤ 10 Jahre

Laufzeitband 6: mehr als 10 Jahre

500 000 000  EUR

10

 

Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf unterschiedliche Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die Cashflows der anderen Seite durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = XFMC

eine Fixed-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Float-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = FFMC

Eine Float-to-Float-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = XXMC

Eine Fixed-to-Fixed-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf verschiedene Währungen lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = OSMC

Eine Overnight Index Swap (OIS) Multi Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Inflation „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in verschiedenen Währungen austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = IFMC

Eine Inflations-Multi-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#42) — Nennwährungspaar, definiert als eine Kombination von zwei Währungen, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Fixed-to-Float „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Float „Single Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows der einen Seite durch einen festen Zinssatz und die der anderen durch einen variablen Zinssatz bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = XFSC

Eine Fixed-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Float-to-Float „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Float-to-Float „Single Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch variable Zinssätze bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = FFSC

Eine Float-to-Float-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows beider Seiten durch feste Zinssätze bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = XXSC

Eine Fixed-to-Fixed-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Overnight Index Swap (OIS) „Single Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien auf ein und dieselbe Währung lautende Cashflows austauschen und die Cashflows mindestens einer der beiden Seiten durch einen Overnight Index Swap (OIS)-Satz bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = OSSC

Eine Overnight Index Swap (OIS) Single Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Inflation „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards/Optionen auf Inflation „Single Currency Swaps“

Ein Swap oder ein Future/Forward/eine Option auf einen Swap, bei dem zwei Parteien Cashflows in ein und derselben Währung austauschen und die Cashflows mindestens einer Seite durch eine Inflationsrate bestimmt werden

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = SWAP oder FONS oder FWOS oder OPTS

RTS2#16 = IFSC

Eine Inflations-Single-Currency-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13) — Nennwährung, auf welche die beiden Beine des Swaps lauten

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

10

 

Anlageklasse — Zinsderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Zinsderivate

Ein Zinsderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = INTR

RTS2#5 = OTHR

Für jedes sonstige Zinssatzderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 5.2

Zinsderivate — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Zinsderivate

Unteranlageklasse

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse mit liquidem Markt

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Anleihenfutures/-forwards

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

20 000 000 EUR

90

70

25 000 000 EUR

30

40

50

60

Anleihenoptionen

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

20 000 000 EUR

90

70

25 000 000 EUR

30

40

50

60

IR Futures und FRA

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

5 000 000 EUR

70

10 000 000 EUR

80

60

20 000 000 EUR

90

70

25 000 000 EUR

30

40

50

60

IR-Optionen

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

5 000 000 EUR

70

10 000 000 EUR

80

60

20 000 000 EUR

90

70

25 000 000 EUR

30

40

50

60

Swaptions

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Float -to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards auf Float-to-Float „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“ und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) „Multi-Currency Swaps“ oder „Cross-Currency Swaps“

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps“ und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed „Single Currency Swaps“

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60

Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

4 000 000 EUR

70

5 000 000 EUR

80

60

9 000 000 EUR

90

70

10 000 000 EUR

30

40

50

60



Tabelle 5,3

Zinsderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Zinsderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Anleihenfutures/-forwards

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Anleihenoptionen

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

IR Futures und FRA

5 000 000 EUR

10 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

IR-Optionen

5 000 000 EUR

10 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Swaptions

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

Sonstige Zinsderivate

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

9 000 000 EUR

10 000 000 EUR

6.    Eigenkapitalderivate



Tabelle 6.1

Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Eigenkapitalderivate

jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummer 4 in Bezug auf:

(a)  eine oder mehrere Aktien, Aktienzertifikate, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind;

(b)  ein Aktienindex, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Aktien- Index-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = STIX

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Aktienindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = STIX

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Aktienoptionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = SHRS

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Aktien-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = SHRS

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Aktien-Dividenden-Optionen

Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = DVSE

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Aktien-Dividenden-Futures/Forwards

Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = DVSE

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Dividendenindex-Optionen

Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = DIVI

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Dividendenindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Dividendenindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = DIVI

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Dividendenindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Volatilitätsindex-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = VOLI

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Volatilitätsindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Volatilitätsindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = VOLI

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen Volatilitätsindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

ETF-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OPTN

RTS2#27 = ETFS

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

ETF-Futures/-Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = FUTR oder FORW

RTS2#27 = ETFS

RTS23#26 oder falls null RTS23#28

Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditäts-kriterium 2]

Swaps

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = SWAP

Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

50 000 000  EUR

 

Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert

Parameter Renditevarianz/Volatilität

Parameter Dividendenrendite

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

 

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

Portfolio Swaps

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = PSWP

Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) — Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

50 000 000  EUR

15

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Eigenkapitalderivate — ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = EQUI

RTS2#5 = OTHR

Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 6.2

Eigenkapitalderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

 Anlageklasse — Eigenkapitalderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Aktien- Index-Optionen

Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

ADNA ≥ 600 Mio. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

Aktienindex-Futures/Forwards

Eine Aktienindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

ADNA ≥ 5 Mrd. EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

250 000 000 EUR

260 000 000 EUR

Aktienoptionen

Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 250 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

Aktien-Futures/Forwards

eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 250 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

Aktien-Dividenden-Optionen

Eine Aktien-Dividenden-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

400 000 EUR

450 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

25 000 EUR

30 000 EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

50 000 EUR

100 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

100 000 EUR

150 000 EUR

2 000 000 EUR

2 500 000 EUR

Aktien-Dividenden-Futures/Forwards

Eine Aktien-Dividenden-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

400 000 EUR

450 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

25 000 EUR

30 000 EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

50 000 EUR

100 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

100 000 EUR

150 000 EUR

2 000 000 EUR

2 500 000 EUR

Dividendenindex-Optionen

Eine Dividendenindex-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

ADNA ≥ 600 Mio. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

Dividendenindex-Futures/Forwards

Eine Dividendenindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

ADNA ≥ 5 Mrd. EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

250 000 000 EUR

260 000 000 EUR

Volatilitäts-Index-Optionen

Eine Volatilitäts-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

ADNA ≥ 600 Mio. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

Volatilitätsindex-Futures/Forwards

Eine Volatilitätsindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 100 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

50 000 000 EUR

55 000 000 EUR

3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR

15 000 000 EUR

20 000 000 EUR

150 000 000 EUR

160 000 000 EUR

ADNA ≥ 5 Mrd. EUR

25 000 000 EUR

30 000 000 EUR

250 000 000 EUR

260 000 000 EUR

ETF-Optionen

Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 250 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

ETF-Futures/-Forwards

Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

< 5 Mio. EUR ADNA

20 000 EUR

25 000 EUR

1 000 000 EUR

1 250 000 EUR

5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 20 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

Swaps

Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 200 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1 500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert

Parameter Renditevarianz/Volatilität

Parameter Dividendenrendite

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

Portfolio Swaps

eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR

250 000 EUR

300 000 EUR

1 250 000 EUR

1 500 000 EUR

100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR

500 000 EUR

550 000 EUR

2 500 000 EUR

3 000 000 EUR

ADNA ≥ 200 Mio. EUR

1 000 000 EUR

1.500 000 EUR

5 000 000 EUR

5 500 000 EUR

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

 

 

 

 



Tabelle 6.3

Eigenkapitalderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

 Anlageklasse — Eigenkapitalderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Swaps

20 000 EUR

25 000 EUR

100 000 EUR

150 000 EUR

Portfolio Swaps

20 000 EUR

25 000 EUR

100 000 EUR

150 000 EUR

 Sonstige Eigenkapitalderivate

20 000 EUR

25 000 EUR

100 000 EUR

150 000 EUR

7.    Warenderivate



Tabelle 7.1

Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Warenderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Metall-Waren-Futures/Forwards

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“]

Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Edelmetalle

Nichtedelmetalle

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

Metall-Waren-Optionen

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und RTS2#5 = „OPTN“

Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Edelmetalle

Nichtedelmetalle

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

Metall-Waren-Swaps

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und RTS2#5 = „SWAP“

Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Edelmetalle

Nichtedelmetalle

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

Energiewaren-Futures/Forwards

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“]

Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen]

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls

Kohle

Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

Energiewaren-Optionen

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und RTS2#5 = „OPTN“

Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen]

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls

Kohle

Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

Energiewaren-Swaps

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und RTS2#5 = „SWAP“

Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 — [gestrichen]

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10 000 000  EUR

10

Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls

Kohle

Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

 

 

Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“]

Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

10 000 000  EUR

10

Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und RTS2#5 = „OPTN“

Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

10 000 000  EUR

10

Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und RTS2#5 = „SWAP“

Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

10 000 000  EUR

10

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Warenderivate

 

Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 7.2

Warenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Warenderivate

Unteranlageklasse

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Metall-Waren-Futures/Forwards

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Metall-Waren-Optionen

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Metall-Waren-Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Energiewaren-Futures/Forwards

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Energiewaren-Optionen

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, dieim Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Energiewaren-Swaps

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60

Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

250 000 EUR

70

500 000 EUR

80

60

750 000 EUR

90

70

1 000 000 EUR

30

40

50

60



Tabelle 7.3

Warenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Warenderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Metall-Waren-Futures/Forwards

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Metall-Waren-Optionen

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Metall-Waren-Swaps

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Energiewaren-Futures/Forwards

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Energiewaren-Optionen

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Energiewaren-Swaps

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse

250 000 EUR

500 000 EUR

750 000 EUR

1 000 000 EUR

8.    Fremdwährungsderivate



Tabelle 8.1

Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Devisenderivate

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditäts-kriterium 1]

Durch-schnittliche tägliche Anzahl an Handels-geschäften

[quantita-tives Liquiditäts-kriterium 2]

Nicht lieferbarer Forward (NDF)

Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = FORW

RTS2#26 = NDLV

Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei nicht lieferbaren Forward (NDF) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Lieferbarer Forward (DF)

Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = FORW

RTS2#26 = DLVB

Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)

Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#26 = NDLV

Eine nicht lieferbare Devisenoptions-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) – zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Lieferbare Devisenoption (DO)

Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = OPTN

RTS2#26 = DLVB

Eine lieferbarer Devisenoptions-Unterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)

Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = SWAP

RTS2#26 = NDLV

Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Lieferbare Devisen-Swaps (DS)

Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = SWAP

RTS2#26 = DLVB

Eine lieferbarer Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Devisen-Futures

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = FUTR

Eine Devisen-Future-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Devisenderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Devisenderivate

Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = OTHR

Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 8.2

Devisenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Devisenderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Nicht lieferbarer Forward (NFD)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Lieferbarer Forward (DF)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Lieferbare Devisenoptionen (DS)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Lieferbare Devisen-Swaps (DS)

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Devisen-Futures

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

Sonstige Devisenderivate

4 000 000 EUR

5 000 000 EUR

20 000 000 EUR

25 000 000 EUR

9.    Kreditderivate



Tabelle 9.1

Kreditderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Kreditderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung.

Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantita-tives Liquiditäts-kriterium 1]

Durch-schnitt-liche tägliche Anzahl an Han-delsge-schäf-ten

[quanti-tatives Liquidi-tätskri-terium 2]

On-the-Run-Status Index

[zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium]

Index Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CRDT

Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#34) – zugrunde liegender Index

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

200 000 000  EUR

10

Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:

(1)  er befindet sich während des gesamten Zeitraum im Status „on-the-run“

(2)  er befindet sich während der ersten 30 Arbeitstage im Status „1x off-the-run“

Ein „on-the-run“-Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet.

„1x off-the-run status“ bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr „on-the-run“ und wird zu „1x off-the-run“, wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird.

Single Name Credit Default Swap (CDS) — ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit eines Emittenten der Finanzinstrumente und dem Auftreten von Kreditereignissen

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CRDT

Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#41) – zugrunde liegende Bezugseinrichtung

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#39) – Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition:

„Emittent öffentlicher Art“ bezeichnet entweder:

a)  die Union;

b)  einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;

c)  eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist;

d)  im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;

e)  eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;

f)  ein internationales Finanzinstitut mit Sitz in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder von solchen bedroht sind;

g)  die Europäische Investitionsbank;

h)  eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß den Buchstaben a bis c ist.

„privater Emittent“ bezeichnet einen Emittenten, der kein Emittent öffentlicher Art ist.

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#42) – Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

10 000 000  EUR

10

 

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

CDS Index-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDS-Index ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CRDT

Eine CDS-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet

Single Name CDS-Optionen — eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CRDT

Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) – Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0–6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0–6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet

Anlageklasse — Kreditderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Kreditderivate — ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

RTS2#3 = DERV

RTS2#4 = CRDT RTS2#5 = OTHR

Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 9.2

Kreditderivate– Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Kreditderivate

Unteranlageklasse

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Index Credit Default Swap (CDS)

Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden.

S1

S2

S3

S4

2 500 000  EUR

70

5 000 000  EUR

80

60

7 500 000  EUR

90

70

10 000 000  EUR

30

40

50

60

Single Name Credit Default Swap (CDS)

Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden.

S1

S2

S3

S4

2 500 000  EUR

70

5 000 000  EUR

80

60

7 500 000  EUR

90

70

10 000 000  EUR

30

40

50

60

CDS Index-Optionen

Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden.

S1

S2

S3

S4

2 500 000  EUR

70

5 000 000  EUR

80

60

7 500 000  EUR

90

70

10 000 000  EUR

30

40

50

60

Single Name CDS-Optionen

Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden.

S1

S2

S3

S4

2 500 000  EUR

70

5 000 000  EUR

80

60

7 500 000  EUR

90

70

10 000 000  EUR

30

40

50

60



Tabelle 9.3

Kreditderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Kreditderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Index Credit Default Swap (CDS)

2 500 000  EUR

5 000 000  EUR

7 500 000  EUR

10 000 000  EUR

Single Name Credit Default Swap (CDS)

2 500 000  EUR

5 000 000  EUR

7 500 000  EUR

10 000 000  EUR

CDS Index-Optionen

2 500 000  EUR

5 000 000  EUR

7 500 000  EUR

10 000 000  EUR

Single Name CDS-Optionen

2 500 000  EUR

5 000 000  EUR

7 500 000  EUR

10 000 000  EUR

Sonstige Kreditderivate

2 500 000  EUR

5 000 000  EUR

7 500 000  EUR

10 000 000  EUR

10.    C10-Derivate



Tabelle 10.1

C10-Derivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — C10-Derivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Frachtderivate

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU

RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „FRGT“

Eine Frachtderivatunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#5) — Vertragstyp: Futures oder Optionen

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#36) — Frachtart

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#37) — Fracht-Untertyp

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#12) — Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#13) — Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 9 Monate

Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr

Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre

Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre

10 000 000  EUR

10

Anlageklasse — C10-Derivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige C10-Derivate

ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachtderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat-Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Swap mit Parameter-Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrenditevolatilität

Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 10.2

C10-Derivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — C10-Derivate

Unteranlageklasse

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Frachtderivate

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden

S1

S2

S3

S4

25 000 EUR

70

50 000 EUR

80

60

75 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60



Tabelle 10.3

C10-Derivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — C10-Derivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Frachtderivate

25 000 EUR

50 000 EUR

75 000 EUR

100 000 EUR

Sonstige C10-Derivate

25 000 EUR

50 000 EUR

75 000 EUR

100 000 EUR

11.    Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)



Tabelle 11.1

CFD — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Qualitatives Liquiditätskriterium

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Währungs-CFD

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = CURR

Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen

RTS2#30 und RTS2#31

 

50 000 000  EUR

100

Waren-CFD

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = COMM

Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags

RTS23#35 und RTS23#36 und RTS23#37

 

50 000 000  EUR

100

Aktien-CFD

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = EQUI

Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags

RTS23#26

Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht

 

 

Anleihen-CFD

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = BOND

Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags

RTS23#26

Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.

 

 

CFD auf Aktien-Future/Forward

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = FTEQ

Ein CFD auf eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag

RTS23#26

Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert ein Aktien-Future/Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.

 

 

CFD auf eine Aktienoption

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = OPEQ

Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags

RTS23#26

Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.

 

 

Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige CFD

 

Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt

RTS2#3 = DERV

RTS2#5 = CFDS

RTS2#29 = OTHR

Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 11.2

CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Unteranlageklasse

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Volumen — Perzentil

Schwellenwert

Währungs-CFD

Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60

Waren-CFD

Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60

Aktien-CFD

Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60

Anleihen-CFD

Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60

CFD auf Aktien-Future/Forward

Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60

CFD auf eine Aktienoption

Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

S1

S2

S3

S4

50 000 EUR

70

60 000 EUR

80

60

90 000 EUR

90

70

100 000 EUR

30

40

50

60



Tabelle 11.3

CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Währungs-CFD

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

Waren-CFD

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

Aktien-CFD

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

Anleihen-CFD

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

CFD auf Aktien-Future/Forward

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

CFD auf eine Aktienoption

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

Sonstige CFD/Spread Betting

50 000 EUR

60 000 EUR

90 000 EUR

100 000 EUR

12.    Emissionszertifikate



Tabelle 12.1

Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse — Emissionszertifikate

Unteranlageklasse

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

EU-Zertifikate (EUA)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt

RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAA

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = CERE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Emissionsreduktionseinheiten (ERU)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = ERUE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Sonstige Emissionszertifikate

Ein Emissionszertifikat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt

RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = OTHR

Für jedes sonstige Emissionszertifikat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

(1)   

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).



Tabelle 12.2

Emissionszertifikate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Emissionszertifikate

Unteranlageklasse

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

EU-Zertifikate (EUA)

Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA)

S1

S2

S3

S4

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

90 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

100 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)

Geschäfte auf alle EU-Luftfahrtzertifikate (EUA)

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)

Geschäfte auf alle zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

Emissionsreduktionseinheiten (ERU)

Geschäfte auf alle Emissionsreduktionseinheiten (ERU)

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60



Tabelle 12.3

Emissionszertifikate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse — Emissionszertifikate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

EU-Zertifikate (EUA)

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

100 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

Emissionsreduktionseinheiten (ERU)

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

13.     Emissionszertifikatderivate



Tabelle 13.1

Emissionszertifikatderivate — Klassen, die keinen liquiden Markt haben

 

Anlageklasse — Emissionszertifikatderivate

Unteranlageklasse

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)

[quantitatives Liquiditätskriterium 1]

Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften

[quantitatives Liquiditätskriterium 2]

Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAA

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = CERE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = ERUE

150 000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent

5

Sonstige Emissionszertifikatderivate

Ein Emissionszertifikatderivat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt

RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = OTHR

Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht



Tabelle 13.2

 Emissionszertifikatderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse —  Emissionszertifikatderivate

Unteranlageklasse

Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte

Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

Handel — Perzentil

Schwellenwert

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist

Geschäfte auf alle  Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist

S1

S2

S3

S4

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

90 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

100 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist

Geschäfte auf alle  Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist

Geschäfte auf alle  Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist

Geschäfte auf alle  Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist

S1

S2

S3

S4

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

70

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

80

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

30

40

50

60



Tabelle 13.3

 Emissionszertifikatderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse —  Emissionszertifikatderivate

Unteranlageklasse

Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht

SSTI Vorhandel

LIS Vorhandel

SSTI Nachhandel

LIS Nachhandel

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

Schwellenwert

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

90 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

100 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

 Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

Sonstige  Emissionszertifikatderivate

20 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

25 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

40 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent

50 000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent