ANHANG I
Muster Konsultationsankündigung
[Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1944 der Kommission]
Text von BildKonsultationsankündigung
Aktenzeichen:
Datum:
Allgemeine Angaben
ABSENDER:
Mitgliedstaat:
Ersuchende Behörde:
Offizielle Anschrift:
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Tel.:
E-Mail:
EMPFÄNGER:
Mitgliedstaat:
Ersuchte Behörde:
Offizielle Anschrift:
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Tel.:
E-Mail:
Sehr geehrte/-r [Anrede einfügen],
gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1944 vom 13. Juni 2017 der Kommission zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für den Konsultationsprozess zwischen den jeweils zuständigen Behörden nach Anzeige eines geplanten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma gemäß den Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates kündigen wir Ihnen hiermit eine Konsultation zu nachstehenden Punkten an.
Angaben zum beabsichtigten Erwerb
Interessierter Erwerber:
[Handelt es sich dabei um eine natürliche Person, bitte die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine erschöpfende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige des beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufnehmen müssen, genannten Angaben machen. Handelt es sich um eine juristische Person, bitte die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Angaben machen.]
Name des bzw. der im Mitgliedstaat der ersuchten Behörde niedergelassenen, betreffenden zugelassenen Unternehmen/s und Beziehung zum interessierten Erwerber:
[Handelt es sich bei dem interessierten Erwerber um ein in Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2004/39/EG genanntes zugelassenes Unternehmen, reicht der Name aus. Fällt der interessierte Erwerber unter eine der in Artikel 10 Absatz 4 Buchstaben b und c der Richtlinie 2004/39/EG genannten Kategorien, ist darüber hinaus darzulegen, in welcher Beziehung der interessierte Erwerber zu dem im Mitgliedstaat der ersuchten Behörde niedergelassenen betreffenden zugelassenen Unternehmen steht.]
Zielunternehmen:
[Bitte die in Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine erschöpfende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige des beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufnehmen müssen, genannte Angabe machen.]
Höhe von aktueller und angestrebter Beteiligung des interessierten Erwerbers am Zielunternehmen:
[Bitte die in Artikel 7 Buchstabe c Ziffern i bis iii der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine erschöpfende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige des beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufnehmen müssen, genannten Angaben machen.]
Das Beurteilungsverfahren (*) endet am [Datum einfügen]. Wir werden Ihnen als Nächstes das Konsultationsersuchen übermitteln, dem alle wesentlichen Informationen zu dem beabsichtigten Erwerb und alle von uns gewünschten einschlägigen Informationen zu entnehmen sind. Sollten Sie zwischenzeitlich wesentliche Informationen über den Erwerb erhalten oder Kommentare oder Vorbehalte äußern wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang des Konsultationsersuchens übermitteln könnten.
(*) Gemäß Artikel 10a Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]