Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 06/07/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
16/06/2017
Durchführungsverordnung 2017/1005 veröffentlicht im ABl.
11/12/2015
ESMA/2015/1858
Finaler Entwurf veröffentlicht
31/08/2015
ESMA/2015/1301
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2017/1005

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1005 der Kommission vom 15. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Format und Zeitpunkt der Mitteilungen und der Veröffentlichung der Aussetzung des Handels und des Ausschlusses von Finanzinstrumenten gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - AnwendungsbereichArtikel 2 - Bestimmung des Begriffs HandelsplatzbetreiberArtikel 3 - Format der Veröffentlichungen und Mitteilungen von Handelsplatzbetreibern Q&AArtikel 4 - Zeitpunkt der Veröffentlichungen und Mitteilungen von Handelsplatzbetreibern Q&AArtikel 5 - Format der Veröffentlichungen und Mitteilungen von zuständigen BehördenArtikel 6 - Zeitpunkt der Veröffentlichungen und Mitteilungen von zuständigen BehördenArtikel 7 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG Q&A