Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 05/05/2021

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 5 - Durchführungsverordnung 2018/308

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. März 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER