Aktualisiert 18/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 05/05/2021

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Artikel 5 - Inkrafttreten

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. März 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER